Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Nr. 6686VIII. 
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen 
Bayerns betreffend. 
##. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf die am 26. August 1905 zur Eröffnung gelangende pfälzische Bahnlinie Speyer- 
Geinsheim finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und 
Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — Gesetz= und Verord- 
nungsblatt 1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung. 
München, den 22. August 1905. 
J. V. 
Staatsrat v. Ebermayer. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 17. August 1905 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Staats- 
rate im a. o. D., Ministerialdirektor im 
K. Staatsministerium des Innern und stell- 
vertretenden Bevollmächtigten zum Bundes- 
rate Joseph Ritter von Herrmann die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen 
Kaiser, Könige von Preußen, verliehenen K. Preu- 
ßischen Roten Adler-Ordens II. Klasse mit 
dem Stern zu erteilen.
	        
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