Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Lehranstalten im Auslande.“ 
Antwerpen: Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster, 
Brüssel: Realprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich 
Wilhelm Lohmeyer,!) 
Bukarest: ’# Mealschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Franz 
midt,) 
Constantinopel: sRealschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans 
Karl Schwatlo, 
Mailand: EE1 Schule protestantischer Familien unter der früheren Leitung des Nikolaus 
tauffer.“) · 
Berlin, den 8. September 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
  
D) Die Anstalten dürfen Befähigungszengnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines 
Regierungskommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung 
von Aufsichtswegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen 
derselben sind unstatthaft. 
1) Mit Geltung bis zum Prüfungstermin 1905 einschließlich. !“ » 
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tober 1905 wird die Leitung der Austalt auf den Oberlehrer Dr. Ludwig Lenz übergehen. 
2) Die Berechtigung hat vorläufig nur für das Jahr 1905 einschließlich Geltung. 
  
  
Nr. 20614. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen wurde die Genehmigung erteilt, daß 
sie innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags des Pfandbriefumlaufs eine weitere Serie (Nr. 48) 
3½ % iger Hypotheken-Pfandbriefe auf den Jnhaber im Betrag von 10 Millionen Mark, 
eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 , in den Verkehr bringe. 
München, den 10. Oktober 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch.
	        
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