Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Nachstehend wird der zweite Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 
(Zentralblatt S. 485) veröffentlichten — unter dem 31. August 1904 (Zentralblatt S. 318) 
abgeänderten — Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten vor- 
behaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 27. September 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
  
Zmeiter Nachtrag 
zu dem 
Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkungen: 
1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich 
vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im 
Wege des Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
I. Aönigreich Preußen. 
Bei Nr. 1 
Ansiedelungskommission für Westpreußen 
und Posen 
ist vor 
* ekretäre 
einzuschalten: 
* Hauptkassenrendant, 
Rechnungsrevisoren, 
Kassierer, 
Buchhalter. 
Die Nr. 2 
Berwaltung des Deutschen Reichs= und 
Königlich Preußischen Staatsanzeigers 
erhält folgende Fassung: 
* Sekretäre, 
Diätare. 
  
I mindestens zur 
1 Hälfte. 
mindestens zur 
DHeäelfte. 
  
II. Ztaatsministerium. 
Präsident der Ansiede- 
lungskommission. 
Kurator des Reichs= und 
Staatsanzeigers. 
 
	        
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