Nr
633
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten find.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
18.
19.
sHilfsaufseher und 'Aufseher (ein-
schließlich der sog. sWerkaufseher),
wobei die bestandene Aufseherprüfung
nur ein Anrecht auf Stellen der Ge-
werbegattung gibt, für welche sie be-
standen ist,
.Aktuare der Hochschulen,
Oberpedelle, Pedelle, Kanzlei-, Kassen-,
Bibliothek-, Instituts= und Hausdiener,
sowie Heizer der Hochschulen,
Fecht= und Reitlehrer der Hochschulen,
Diener der Akademie der bildenden
Künste, der Altertumshalle, des Na-
turalienkabinetts, der Hof= und Landes-
bibliothek, Heizer und Pförtner im
Sammlungengebäude,
Schreibgehilfen, Kanzleigehilfen und
lediglich mit Schreibwerk beschäftigte
Kanzleiassistenten des Oberschulrats,
Diener und Heizer des Oberschulrats,
der Gymnasien, Progymnasien, Lehrer-
Seminarien und der Turnlehrerbil-
dungsanstalt,
Schreibgehilfen, Kanzleigehilfen und
lediglich mit Schreibwerk beschäftigte
*Kanzleiassistenten des Gewerbeschul-
rats,
Diener und Heizer des Gewerbeschul-
rats, der Baugewerkeschule und der
Kunstgewerbeschulen, sowie Aufseher
der Kunstgewerbeschulen.
zu zwei Dritteln.
zur Hälfte.
Zentralstrafanstalts-
Direktionen.
Ministerium der Justiz,
des Kultus und Un-
terrichts.
Senateder Universitäten
Heidelberg und Frei-
burg sowie der Tech-
nischen Hochschule in
Karlsruhe.
Ministerium der Justiz,
des Kultus und Un-
terrichts.
Oberschulrat.
Gewerbeschulrat.
III. Ministerium des Innern.
Die Stellen:
Floßaufseher,
Bauaufseher
Ziffer 13: Ifl. 63Biffer 1
der Zivilversorgungs-
grundsätze.
iffer 15: Vgl. 8 8 Ziffer 1
8 he Zio versorgungs-
grundsätze.
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