Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die Au- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen 
  
sind zu streichen, demgemäß ändern sich 
die Ziffern 20 in 18, 
21 19, 
22 20, 
i 
24 22. 
Bei Ziffer 2 und 18 ist in Spalte 1 
statt „Generalbrandkasse“ zu setzen: 
Gebäudeversicherungsanstalt. 
In Ziffer 18 ist in Spalte 1 nach 
„Bezirksstellen“ anzufügen: 
sowie diejenigen Kanzleiassisten- 
ten, welchen bei den genannten 
Zentralbehörden lediglich die Be- 
sorgung des Schreibwerkes obliegt. 
Ebendaselbst ist in Spalte 4 die Be- 
merkung aufzunehmen: 
Bei Ziffer 20 ist das vor dem 
Worte „Inzipienten“ zu streichen. 
  
  
IV. Ministerium der Finanzen. 
An Stelle der Ziffern 4 und 5 ist zu 
setzen: 
4. Schreibgehilfen („Kanzleigehilfen), ledig- 
lich mit Schreibwerkeschäftigte Kanz- 
leiassistenten beim Ministerium und 
bei den Landeskassen der Finanz- 
verwaltung, 
5. Schreibgehilfen. Kanzleiassistenten bei 
den Bezirksbauinspektionen, 
6. Schreibgehilfen (Kanzleigehilfen), ledig- 
lich mit Schreibwerk beschäftigte Kanz-- 
leiassistenten bei der Forst= und Do- 
mänendirektion, Steuerdirektion und 
Zolldirektion, 
Die weiteren Stellen 6 bis 21 er- 
halten die Ziffern 7 bis 22. 
  
Finanzministerium. 
Finanzministerium. 
Steuerdirektion. 
  
VI. Großherzogtum gessen. 
IV. Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen. 
Es tritt hinzu: 
31. Diener bei dem Katasteramte. 
Ministerium der Finan- 
zen 
  
  
E Niftr 1 der An- 
stellungsgrundsätze. 
Ziffer 4: Vgl. 8 3 Ziffer 1 
der Zivilversorgungs- 
grundsätze. 
Ziffer 6. Desgleichen.
	        
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