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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Au-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen
sind zu streichen, demgemäß ändern sich
die Ziffern 20 in 18,
21 19,
22 20,
i
24 22.
Bei Ziffer 2 und 18 ist in Spalte 1
statt „Generalbrandkasse“ zu setzen:
Gebäudeversicherungsanstalt.
In Ziffer 18 ist in Spalte 1 nach
„Bezirksstellen“ anzufügen:
sowie diejenigen Kanzleiassisten-
ten, welchen bei den genannten
Zentralbehörden lediglich die Be-
sorgung des Schreibwerkes obliegt.
Ebendaselbst ist in Spalte 4 die Be-
merkung aufzunehmen:
Bei Ziffer 20 ist das vor dem
Worte „Inzipienten“ zu streichen.
IV. Ministerium der Finanzen.
An Stelle der Ziffern 4 und 5 ist zu
setzen:
4. Schreibgehilfen („Kanzleigehilfen), ledig-
lich mit Schreibwerkeschäftigte Kanz-
leiassistenten beim Ministerium und
bei den Landeskassen der Finanz-
verwaltung,
5. Schreibgehilfen. Kanzleiassistenten bei
den Bezirksbauinspektionen,
6. Schreibgehilfen (Kanzleigehilfen), ledig-
lich mit Schreibwerk beschäftigte Kanz--
leiassistenten bei der Forst= und Do-
mänendirektion, Steuerdirektion und
Zolldirektion,
Die weiteren Stellen 6 bis 21 er-
halten die Ziffern 7 bis 22.
Finanzministerium.
Finanzministerium.
Steuerdirektion.
VI. Großherzogtum gessen.
IV. Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen.
Es tritt hinzu:
31. Diener bei dem Katasteramte.
Ministerium der Finan-
zen
E Niftr 1 der An-
stellungsgrundsätze.
Ziffer 4: Vgl. 8 3 Ziffer 1
der Zivilversorgungs-
grundsätze.
Ziffer 6. Desgleichen.