Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Grsetzund Verudumzsut 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 54. 
München, den 9. November 1905. 
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 28. Oktober 1905, die Hausärzte bei den Strafanstalten und den Arbeitshäusern des 
Königreichs betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihungen. 
  
  
Nr. 37527. 
Bekanntmachung, die Hausärzte bei den Strafanstalten und den Arbeitshäusern des Königreichs 
betreffend. 
Kl. Staatsministerium der Justiz, K. Staatsministerium des Innern. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 16. Oktober 1905 zu genehmigen 
geruht, daß die durch den § 23 der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni 1894, 
die Dienstverhältnisse der nichtpragmatischen Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend, 
vorgeschriebene Untersuchung hinsichtlich der nichtpragmatischen Beamten und Bediensteten bei 
den Strafanstalten und den Arbeitshäusern den Hausärzten bei diesen Anstalten übertragen 
werde. 
München, den 28. Oktober 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner.
	        
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