Metadata : Die Ministerverantwortlichkeit und der Staatsgerichtshof im Königreich Sachsen.

Die  Ministerverantwortlichkeit  des  Deutschen  Reichs.  29

nur  die  Bestimmung,  daß  die  Anordnungen  und  Verfügungen  des  Kaisers  im
Namen  des  Reichs  erlassen  werden  und  zu  ihrer  Gültigkeit  der  Gegenzeichnung  des
Reichskanzlers  bedürfen,  welcher  dadurch  die  Verantwortung  übernimmt.  Letzterer
wird  vom  Kaiser  ernannt,  ist  Vorsitzender  und  Leiter  des  Bundesrathes  und  kann
durch  die  Mitglieder  des  letzteren  sich  vermöge  schriftlicher  Substitution  vertreten
lassen.

Es  hat  nicht  fehlen  können,  daß  diese  nur  den  Reichskanzler  für  seine  Person
  verantwortlich  machenden  Bestimmungen  beim  Reichstage  und  im  Volke  vielfachen
  Anstoß  erregt  haben  und  daß  eine  Abänderung  der  Verfassung  und  die
Errichtung  verantwortlicher  Reichsministerien  vielfach  im  Reichstage  und  in  der
Presse  diskutirt  worden  ist.

Bei  Gelegenheit  der  Berathung  im  Deutschen  Reichstage  über  die  Feststellung
des  Haushaltetats  des  Deutschen  Reichs  im  März  1877  kam  die  Frage  wegen
Errichtung  verantwortlicher  Reichsministerien,  insbeson  dere  eines  verantwortlichen
Finanzministers,  wieder  zur  Sprache.  Lasker  erklärte  es  für  einen  Theil  des
Strebens  auf  dem  Reichstage,  wirkliche  verantwortliche  Leiter  der  einzelnen  Ministerial-Departements
  zu  schaffen.

Fürst  Bismarck  sprach  sich  wieder  dagegen  aus  und  meinte,  diese  verantwortlichen
  Reichsminister  würden  ohne  materielle  Macht  sein.  Man  habe  das  an
dem  Reichseisenbahnamte  gesehen,  das  seinen  Zweck  unvollkommen  erfülle.

Die  eigentliche  Macht  würde  immer  in  den  Particularstaaten  verbleiben.
Preußen  selbst  würde  hierin  an  der  Spitze  stehen.  Es  müsse  der  Zeit  überlassen
bleiben,  die  organischen  Entwicklungen  im  Reichsleben  sich  ausbilden  zu  lassen,  man
dürfe  nicht  zu  schnell  an  der  Verfassung,  ohne  deren  Abänderung  und  Vervollständigung
  verantwortliche  Reichsminister  nicht  geschaffen  werden  könnten,  rütteln.
In  der  Sitzung  vom  13.  März  1877  behandelte  Bismarck  dieses  Thema,  angeregt
durch  die  Rede  des  Abgeordneten  Hänel,  noch  weiter;  er  giebt  auf  den  Vorhakt
Hänels  zu,  daß  er  seine  Meinung  über  die  Reichsminister  gewechselt,  er  betrachte
sich  auf  dem  Gebiete  der  Ausbildung  der  Reichsverfassung  selbst  noch  als  Schülkr
und  sei  den  Eindrücken  der  Erfahrung  nicht  unzugänglich.

Von  Haus  aus  habe  er  die  Ansicht  gehabt,  es  müßten  verantwortliche  Ministerien
  geschaffen  werden.

Allein  es  frage  sich,  mit  welchen  Befugnissen  solle  einheitliche  Verantwortlichkeit
  eines  Premierministers  bestehen,  oder  solle  er  neben  vier  andere  Minister
als  gleichberechtigte  Personen  gestellt  werden  und  die  Majorität  entscheiden.  Er
habe  stets  an  der  Einheit  der  Verwaltung  festgehalten.  Die  Verantwortlichkeit
werde  immer  dadurch  ihren  Abschluß  finden,  daß  ein  Minister  auf  einen  erkennbaren
  Wunsch  der  Mehrheit  der  Volksvertreter  zurücktrete.  «

Bismarck  sprach  am  Ende  seiner  Rede  zur  Vermeidung  von  Mißverständnissen
ausdrücklich  aus,  daß  mit  demjenigen,  was  er  über  die  Reichsministerien  und
deren  Verantwortlichkeit  gesagt,  keineswegs  gemeint  sei,  diese  Frage  realisiren  zu
wollen.  Unsere  Ansicht  in  der  Sache  ist  die  —  und  wir  stimmen  darin  dem
Reichskanzler  bei  —  die  neue  Einrichtung  verantwortlicher  Reichsminister  nicht