Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 44. 457 
  
  
Muster 21. 
Anmeldungsbuch 
des 
amts zu - 
betreffend 
die Erhebung der Reichsstempelabgaben 
für das Viertel des Rechnungsjahrs 19 
Dieses Buch enthält Blätter, welche von einer 
mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten Schnur durch- Geführt von 
zogen sind. 
,, den ten 19 (Name) 
" "; Dienststellung) 
(Name) ( 
(Dienststellung) 
Anleitung. 
1. In das Anmeldungsbuch find einzutragen: ·»-, 
a) Anmeldungen zur Abstempelung inländischer Wertpapiere — Muster 1 — einschließlich der Nach- 
tragsanmeldungen nach Ziffer 5 der Ausführungsbestimmungen; 
b) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Wertpapiere — Muster 2 —; 
Jc) Anmeldungen zur Versteuerung von Einlagen auf inländische Aktien — Muster 4 —; 
4) Anzeigen bergrechtlichrr Gewerkschaften über Ausschreibung von Einzahlungen 
1. nach § 6 der Ausführungsbestimmungen, 
2. nach § 7 daselbst; 
e) Anmeldungen zur Abstempelung von 
1. Schlußnotenvordrucken 
2. Vordrucken zu Seefrachturkunden [— Muster 8 —; 
3. Fahrkarten » 
k)VuchauszügezurEntrichtungdeöStempelsvonSpielumsätzen(§5H2 der Ausführungsbestimmungen); 
g) Anmeldungen zur Abstempelung inländischer Lotterielose (58 51 bis 53 und 55 der Ausführungs- 
bestimmungen); 
h) Anmeldungen zur Abstempelung ausländischer Lotterielose — Muster 10 —; 
v Anmeldungen zur Entrichtung einer Abschlagszahlung auf Fahrkartenstempel — Muster 12 —; 
k) Nachweisungen zur Erhebung des Fahrkartenstempels — Muster 11 —; 
1) Anmeldungen zur Entrichtung des Stempels von Kraftfahrzeugen — Muster 14 —; 
m) Aufstellungen zur Entrichtung des Stempels von Vergütungen — Muster 10 —. 
2. Dieses Buch umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahrs und ist am Schlusse der ersten drei Viertel des 
Rechnungsjahrs gleichzeitig mit dem Einnahmebuche, für das 4. Vierteljahr jedoch am 31. März abzu- 
schließen. Die Eintragungen erfolgen das ganze Vierteljahr hindurch unter fortlaufender Nummer. 
3. Alle beim Abschlusse des Buches noch nicht erledigten Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Num- 
mern, welche sie im alten Buche erhalten haben, in das Anmeldungsbuch für das folgende Vierteljahr 
zu übertragen. Die Richtigkeit der Ubertragung hat der Kassenprüfungsbeamte zu bescheinigen. — Ist 
bei der Abgabe einer Anmeldung vorauszusehen, daß die Abstempelung der dazu gehörigen Wertpapiere usw. 
bis zum Abschlusse des Buches nicht beendet werden kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uber- 
tragung der Anmeldung in das Anmeldungsbuch für das folgende Vierteljahr sofort zu bewirken. In 
diesem Falle genügt in Spalte 10 des alten Buches der Hinweis auf die Eintragung im Buche für das 
folgende Vierteljahr. " » » 
4. In der Spalte 11 sind die Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswert näher zu bezeichnen, 
welche zur Sicherstellung der Abgabe angenommen werden. " «»» 
5. Nach dem Abschlusse wird das Anmeldungsbuch nebst Belegen mit dem Einnahmebuch an die Direktiv- 
behörde zur Prüfung eingesandt. 86*
	        
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