Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

VIII 
  
Datum 
des Gesetzes 
2c. 
1906. 
27. Mai 
1. Juni 
* 
11. 
1— 
1— 
  
Inhalt 
Bekanntmachung, betreffend die Ausführung des 
Reichsgesetzes vom 6. Juli 1904 über die Be- 
kämpfung der Reblaus. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschrei- 
bungen auf den Inhaber durch die Süddeutsche 
Bodenkreditbank in München betr. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschrei- 
bungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde München betr. 
VBekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschrei- 
bungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Ludwigshafen a. Rh. betr. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldver- 
schreibungen auf den Inhaber durch die Aktien- 
gesellschaft der Pfälzischen Ludwigsbahn betr. 
Bekanntmachung, Anderung der Militär-Transport- 
Ordnung für Eisenbahnen betr. 
Erkenntnis des Gerichtshofs für Kompetenz- 
konflikte in dem Streite über die Zuständigkeit 
für die Entscheidung über den von dem Mehl- 
händler Andreas Distler in Feuchtwangen gegen den 
Bauer Friedrich Ströhlein und den Altsitzer Andreas 
Emmert in Winterhalten erhobenen Anspruch auf; 
Ersatz des durch unbefugte Ausübung der Vieh- 
weide verursachten Schadens betr. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschrei- 
bungen auf den Inhaber durch die Vereins- 
bank in Nürnberg betr. 
Bekanntmachung, Anderung der Landwehrbezirks- 
einteilung der K. Preuß. 5. Infanterie-Brigade 
betr. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschrei- 
6 
i 
l 
bungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde St. Ingbert betr. 
Bekanntmachung, die Postordnung für das Deuts che 53 
Reich vom 20. März 1900 betr. 
D. 
! 
l 
I 
Nummer 
des 
Blattes 
28 
29 
29 
29 
30 
30 
Beil. I. 
31 
31 
81 
32 
Seiten 
198—203. 
205. 
206. 
206. 
1 —8. 
209.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.