Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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Bekanntmachung 
zur Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906 
(Reichs-Gesetzbl. S. 695). 
Auf Grund des § 102 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze") be- 
stimme ich, daß hinsichtlich der im Auslande für den Verkehr nach und durch Deutschland 
mit Ausnahme des Bodensee-Rundreiseverkehrs ausgegebenen Fahrkarten die Vorschriften über 
die Besteuerung der Personenfahrkarten mit dem 1. Oktober 1906 in Kraft treten. 
Die Vorschrift des § 102 Satz 1 der Ausführungsbestimmungen in betreff der zu- 
sammengestellten Fahrscheinhefte wird hierdurch nicht berührt. 
Berlin, den 13. September 1906. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
—–— — — —— 
*) Zentralblatt S. 979. 
Ordens-Verleihungen. 
  
  
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 6. September 1906 
allergnädigst bewogen gefunden, der Groß- 
herzoglich Badischen und Herzoglich Sächsischen 
Kammersängerin Ernestine Schumann- 
Heink, dem K. Sächsischen Kammersänger 
Karl Burrian und dem Glroßherzoglich 
Mecklenburgischen Oberregisseur und Kammer- 
sänger Hermann Gura die Ludwigs-Medaille, 
–. — — 
Berichtigung 
Abteilung für Wissenschaft und Kunst, zu 
verleihen. 
  
Auszug aus der Adels. Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
am 24. September 1906 der EAcchitekt, 
K. Professor Emanuel Ritter von Seidl, 
Ehrenmitglied der K. Akademie der bildenden 
Künste in München für seine Person als 
Ritter des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone bei der Ritter-Klasse Lit. S, Fol. 144, 
Akt Nr. 22095. 
  
  
zur Bekanntmachung des K. Kriegsministeriums vom 5. Juli 190é6 betreffend die Reichs- 
militärpensionsgesetze vom 31. Mai 1906, Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 43 S. 339 ff. 
1. in Anlage 1 ist in Ziff. 9 — Seite 8 — statt „zu Nr. 3“ zu setzen „zu Nr 4“; 
2. in Anlage 2 ist in Ziff. 15 — Seite 17 — statt „im Absatz 2, 3“ zu setzen 
„in Absatz 2 und 3“; 
3. im Muster 9 des Beihefts Seite 34 (B) Bemerkungen ist zu 2 vorletzte Zeile 
hinter dem Wort „vollen“ zu setzen „Verstümmelungszulage“.
	        
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