Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Eintragung 
verschieden- 
artiger 
zusammen- 
hängender 
Anlagen. 
Anderungen. 
1000 
einen Lageplan, 
einen Grundriß, 
einen Hauptlängenschnitt (quer zur Flußaxe), 
alle Maße, welche in der Genehmigungsurkunde angeführt sind; 
b) bei Bewässerungs= und Entwässerungsanlagen: 
1. einen besonderen Lageplan (Situationsplan) mit allen wesentlichen Bestandteilen der 
Anlage, 
2. die wesentlichen Längen= und Querprofile. 
Jene Teile einer Anlage, die im Wasserbuch näher beschrieben sind, müssen im Plane 
besonders bezeichnet sein, damit im Wasserbuch darauf Bezug genommen werden kann. 
Die von dem Planfertiger unterzeichneten Pläne sind nach Fertigstellung der Distrikts- 
verwaltungsbehörde zur Einverleibung in die Planmappe zu übersenden. 
-'–* 
8 291. 
Wenn verschiedene Anlagen in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhange stehen 
(Stauanlagen mit Triebwerken und Anlagen zur Zuführung von Flüssigkeiten), so ist zwar 
jede Anlage in das betreffende Wasserbuch einzutragen, in den einzelnen Wasserbüchern ist 
aber in den „Bemerkungen“ gegenseitig auf die in den anderen Wasserbüchern enthaltenen 
Eintragungen zu verweisen. 
Die zu einem Kulturunternehmen gehörigen Stauanlagen sind nach § 290 Abs. 2 Buch- 
stabe a zu behandeln und in das Wasserbuch für Stauanlagen einzutragen; in beiden Wasser- 
büchern ist zum Zwecke des leichteren Auffindens in den Bemerkungen eine entsprechende Ver- 
weisung vorzunehmen. 
8 292. 
Für jede Anderung, welche bei einer bereits in das Wasserbuch eingetragenen Anlage 
mit Erlaubnis oder Genehmigung erfolgt (Art. 197 Ziffer 3), muß eine besondere Ein- 
tragung vorgenommen werden und zwar im Buch für die Eintragungen in derjenigen Spalte, 
in welche die Änderung ihrer Natur nach gehört, in der Planmappe auf der Rückseite des 
betreffenden Bogens. 
Wenn die Anderung eine bereits im Wasserbuch enthaltene Eintragung berührt, so 
wird die Anderung dadurch bewirkt, daß das Geänderte mit roter unverwaschbarer Tinte 
durchstrichen und dieser Durchstreichung an passender Stelle die Nummer des Nachtrags (in 
römischen Zahlen) rot beigeschrieben wird, unter welcher die Anderung eingetragen ist. In 
der Planmappe ist der geänderte Teil, soweit nötig, wiederholt aufzuzeichnen und mit den 
geänderten Maßen zu versehen.
	        
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