Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 72. 1009 
Anlage III. 
Mustersatzung für öffentliche Wassergenossenschaften 
nebst Bemerkungen. 
Satzung der Genossenschaft 
zur (z. B. zur Bewässerung und Entwässerung der Eichtalwiesen in den Gemeinden N. N. 
oder zur Anlage eines Stauweihers bei Gernmühle, Gemeinde N. oder zur Herstellung und 
Unterhaltung der Regulierung des Hirschbaches oder zur Herstellung und Unterhalkung einer 
Trink= und Nutzwasserleitung für die Anwesen Hs.-Nr. 4, 7, 10, 15 und 35 der Gemeinde wY.). 
Die an der (z. B. Herstellung der Anlagen zur Bewässerung und Entwässerung der Eich- 
talwiesen in den Gemeinden N NX. ) beteiligten (Grundbesitzer oder Triebwerksbesitzer 
oder Anwesensbesitzer) haben auf Grund der Artikel (z. B. Art. 110 Ziff. 1, Art. 111 Ziff. 2 
und Art. 136, oder Art. 110 Ziff. 2, Art. 111 Ziff. 1 u. Art. 146, oder Art. 110 
Ziff. 3, Art. 111 Ziff. 2 u. Art. 150) des Wassergesetzes eine Genossenschaft gebildet 
und die Rechtsverhältnisse der Genessenschaft und der Genossen in nachstehender, durch die 
K. Regierung 0n . .,Kammer des Innern mit Entschließung vom 
genchmigten Satzung geregelt. · 
81. 
Die Genossenschaft führt den Namen Genesseuschaft zur .. «Namemsd 
und hat ihren Sitz in ... .. Gesiifazäsasp 
§2. 
Zweck der Genossenschaft ift Zauneck der 
Zur Erfüllung dieses Zweckes werden von der Genossenschaft folgende Anlagen (Bantey) Genossenschaft 
ausgeführt und unterhalten: 
Die Ausführung erfolgt nach dem vom . hergestellten 
Projekt unter Leitung und Aussicht . 
Zu§2. 
Unter Leitung und Aufsicht ist hier die des einschlägigen Technikers zu verstehen. Dies wird in der Regel der amt- 
liche Sachverständige sein, welcher bei Errichtung der Genossenschaft mitgewirkt hat (s. 8 244 der Volizuzeroorschrten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.