Nr. 72. 1009
Anlage III.
Mustersatzung für öffentliche Wassergenossenschaften
nebst Bemerkungen.
Satzung der Genossenschaft
zur (z. B. zur Bewässerung und Entwässerung der Eichtalwiesen in den Gemeinden N. N.
oder zur Anlage eines Stauweihers bei Gernmühle, Gemeinde N. oder zur Herstellung und
Unterhaltung der Regulierung des Hirschbaches oder zur Herstellung und Unterhalkung einer
Trink= und Nutzwasserleitung für die Anwesen Hs.-Nr. 4, 7, 10, 15 und 35 der Gemeinde wY.).
Die an der (z. B. Herstellung der Anlagen zur Bewässerung und Entwässerung der Eich-
talwiesen in den Gemeinden N NX. ) beteiligten (Grundbesitzer oder Triebwerksbesitzer
oder Anwesensbesitzer) haben auf Grund der Artikel (z. B. Art. 110 Ziff. 1, Art. 111 Ziff. 2
und Art. 136, oder Art. 110 Ziff. 2, Art. 111 Ziff. 1 u. Art. 146, oder Art. 110
Ziff. 3, Art. 111 Ziff. 2 u. Art. 150) des Wassergesetzes eine Genossenschaft gebildet
und die Rechtsverhältnisse der Genessenschaft und der Genossen in nachstehender, durch die
K. Regierung 0n . .,Kammer des Innern mit Entschließung vom
genchmigten Satzung geregelt. ·
81.
Die Genossenschaft führt den Namen Genesseuschaft zur .. «Namemsd
und hat ihren Sitz in ... .. Gesiifazäsasp
§2.
Zweck der Genossenschaft ift Zauneck der
Zur Erfüllung dieses Zweckes werden von der Genossenschaft folgende Anlagen (Bantey) Genossenschaft
ausgeführt und unterhalten:
Die Ausführung erfolgt nach dem vom . hergestellten
Projekt unter Leitung und Aussicht .
Zu§2.
Unter Leitung und Aufsicht ist hier die des einschlägigen Technikers zu verstehen. Dies wird in der Regel der amt-
liche Sachverständige sein, welcher bei Errichtung der Genossenschaft mitgewirkt hat (s. 8 244 der Volizuzeroorschrten