Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
Stauanlage bei Kapfham an der Immer, 
  
Name, Stand und Wohnort 
des oder der Berechtigten. 
Zweck der Anlage, 
gegebenenfalls Name der 
Anlage 
1 
Beschreibung der Anlage, soweit sie nicht in dem 
Plan der Planmappe dargestellt ist 
2 
Privatrechtliche Verhältnisse 
hinsichtlich des Gewässers 
an der Ausnützungsstelle, 
sowie hinsichtlich der 
Anlage 
3 
  
  
Georg Huber, 
Müller 
in Puchheim. 
Zweck: Zuleitung des Wassers 
zum Elektrizitätswerk des 
Georg Huber bei Puchheim. 
ordnung aufgestellt. — — 
über den Werkkanal, die Floßgasse und die beiden 
Kiesschleusen geht ein Bedienungssteg. Die Aufzugs- 
vorrichtungen der sämtlichen Schleusen sind so ein- 
gerichtet, daß jede Schütze unabhängig von der anderen 
sowohl von Hand als auch maschinell vom Elektrizitäts- 
werk aufgezogen und gesenkt werden kann. Die Floß- 
gasse wird für den Verkehr geöffnet durch Versenken 
ihrer Schütze. 
1 der Eichpfahl- 
  
Das Höhenmaß ist nach Figur 
–— .% 
Die Immer ist öffent- 
licher Fluß und steht im 
Eigentum des Staates 
(oder: 
die Immer ist ein im 
Eigentum des Staates 
stehender Privatfluß). — 
Die Anlage steht im 
Eigentume des Georg 
Huber; er hat inhaltlich 
des mit dem K. Staats- 
ärar abgeschlossenen Ver- 
trages vom 6. November 
1907 auf 50 Jahre das 
veräußerliche und vererb- 
liche Recht (Erbbaurecht), 
im Flußbett die Stauanlage 
zu erbauen und während 
des angegebenen Zeit- 
raumes darin zu belassen. 
  
  
  
  
 
	        
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