Nr. 72. 1029
Gemeinde Riedhausen, K. Bezirksamts G 24
Offentlich-rechtliche Verhältnisse
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Lerscheid des K. BVe.Bei Niederwasser, Bei Hochwasser müsfen Floßgasse und 4 Stelle dieser
zirksamtes G.
vom 15. März 1908
über die Erteilung
der Genehmigung.
Entscheidung der K.
Regierung, K. d. J.,
von NW. vom
20. April 1908 mit
teilweiser Abände-
rung des Bescheides
des K. Bezirksamts.
Protokoll des amt-
lichen Sachverst än-
digen vom 10.
1908 über die Af. -
stellung des Höhen-
maßes. —
Protokoll über
die Ortsbesichtigung
vom 20. November
1908.
-
,-
muß eine Stauhöhe
eingehalten werden, be-
stimmt durch den höch-
sten Punkt des Wehr-
rückens am rechten Ufer
und durch die Eichplatte.
Beide Punkte liegen in
der Wage. Diese Stau-
höhe muß gegebenen-
falls durch Absenken
der Einlaufschützen zum
Werkkanal erzeugt wer-
den. Zweck: das Bett
der Immer soll nie-
mals ganz trocken wer-
den. —
beide Kiesschleusen soweit geöffnet werden,
daß die Stauhöhe nicht überschritten wird.
Ist letzteres nicht mehr zu erreichen, so
müssen die Schützen der Kiesschleusen so
hoch gehoben werden, daß ihre Unterkanten
nicht ins Wasser tauchen. Beim Abfallen
eines höheren Wasserstandes dürfen die
Kiesschleusen nicht früher eingesetzt werden,
als die Erlaubnis hiezu durch das K. Stra-
ßen- und Flußbauamt K. erteilt ist.
Bei—-Wafferstünden-über-5G-err-Riedhauser
Pryck-gehr-pirFtoßfahrt-durch-die-Fiot
sfe—brt—Wafferstänt 56 —
varunter burch den Werkkanal. I
Die Bedienung aller Schützen ist Auf-
gabe und Pflicht des Unternehmers. Vol.
auch § 10 der Floßordnung für die Immer
vom 15. März 1904.
.4
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— —
Stauanlagebestand
bis zum Jahre 1908
dersogenannte Pul-
linger Senkbaum.
Mit der Stau-
anlage steht das
Triebwerk bei Puch-
heim — vgl. Wasser-
buch für Triebwerke
Eintrag Nr. 16— im
Zusammenhang. —
*
den
1. Dezember 1908.
K. Bezirksamt
N. N.
Bescheid des K.
Bezirksamts G.
vom 19. September
1910.
–—
Bei Wasserständen über 75 cm Ried-
hauser Pegel geht die Floßfahrt durch die
Floßgasse, bei Wasserständen von 75 cm
und darunter durch den Werkkanal.
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. —
—
„ den
25. September 1910.
K. Bezirksamt
N. N.