Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 72. 1029 
Gemeinde Riedhausen, K. Bezirksamts G 24 
Offentlich-rechtliche Verhältnisse 
6 2 Genehmigungsbedingun en 
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tigung u. dal. 5engungen waser Sonstige Bedingungen 
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6 
Lerscheid des K. BVe.Bei Niederwasser, Bei Hochwasser müsfen Floßgasse und 4 Stelle dieser 
zirksamtes G. 
vom 15. März 1908 
  
über die Erteilung 
der Genehmigung. 
Entscheidung der K. 
Regierung, K. d. J., 
von NW. vom 
20. April 1908 mit 
teilweiser Abände- 
rung des Bescheides 
des K. Bezirksamts. 
Protokoll des amt- 
lichen Sachverst än- 
digen vom 10. 
1908 über die Af. - 
stellung des Höhen- 
maßes. — 
Protokoll über 
die Ortsbesichtigung 
vom 20. November 
1908. 
  
- 
,- 
muß eine Stauhöhe 
eingehalten werden, be- 
stimmt durch den höch- 
sten Punkt des Wehr- 
rückens am rechten Ufer 
und durch die Eichplatte. 
Beide Punkte liegen in 
der Wage. Diese Stau- 
höhe muß gegebenen- 
falls durch Absenken 
der Einlaufschützen zum 
Werkkanal erzeugt wer- 
den. Zweck: das Bett 
der Immer soll nie- 
mals ganz trocken wer- 
den. — 
  
beide Kiesschleusen soweit geöffnet werden, 
daß die Stauhöhe nicht überschritten wird. 
Ist letzteres nicht mehr zu erreichen, so 
müssen die Schützen der Kiesschleusen so 
hoch gehoben werden, daß ihre Unterkanten 
nicht ins Wasser tauchen. Beim Abfallen 
eines höheren Wasserstandes dürfen die 
Kiesschleusen nicht früher eingesetzt werden, 
als die Erlaubnis hiezu durch das K. Stra- 
ßen- und Flußbauamt K. erteilt ist. 
Bei—-Wafferstünden-über-5G-err-Riedhauser 
Pryck-gehr-pirFtoßfahrt-durch-die-Fiot 
sfe—brt—Wafferstänt 56 — 
varunter burch den Werkkanal. I 
Die Bedienung aller Schützen ist Auf- 
gabe und Pflicht des Unternehmers. Vol. 
auch § 10 der Floßordnung für die Immer 
vom 15. März 1904. 
  
  
.4 
— 
— — 
Stauanlagebestand 
bis zum Jahre 1908 
dersogenannte Pul- 
linger Senkbaum. 
Mit der Stau- 
anlage steht das 
Triebwerk bei Puch- 
heim — vgl. Wasser- 
buch für Triebwerke 
Eintrag Nr. 16— im 
Zusammenhang. — 
* 
den 
1. Dezember 1908. 
K. Bezirksamt 
N. N. 
  
  
Bescheid des K. 
Bezirksamts G. 
vom 19. September 
1910. 
–— 
Bei Wasserständen über 75 cm Ried- 
hauser Pegel geht die Floßfahrt durch die 
Floßgasse, bei Wasserständen von 75 cm 
und darunter durch den Werkkanal. 
— 
. — 
  
— 
„ den 
25. September 1910. 
K. Bezirksamt 
N. N. 
  
  
  
  
 
	        
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