12 Versicherungswesen — Wassergesetz.
Versicherungswesen.
— Arbeiterversicherung der Staatseisenbahn-
verwaltung; Schiedsgericht — Wahl ärzt-
licher Sachverständiger. 96.
— Personalstand des Schiedsgerichts. 487.
— Unfallversicherung.
— — Vollzug der 8§8§ 128 bis 132 des Ge-
werbe-Unfallversich.-Gesetzes; Wahrnehmung
der Befugnisse 2c. der Ausführungsbehörde
für die Betriebe der K. Staatseisenbahn=
verwaltung 2c. 213.
— — Erteilung der Bescheinigungen nach § 42
Abs. III des Gewerbe-Unfallvers.-Ges. u. 8 44
Abs. III des Unfallvers.-Ges. f. Land= und
Forstwirtschaft. (Verord. v. 14. Juli 07.)
513—514. «
— Gefangenen-Unfallfürsorge, Ausfüh-
rungsbehörde; Personalstand. 87.
— Landesversicherungsamt; Zusammen-
setzung. — Wahlen der nicht ständigen
Mitglieder. 2—3.
— — Verfahren und Geschäftsgang. (Bek. v.
29. Jan. 07.) 29.
— — Personalstand der ständigen Mitglieder.
792.
Viehseuchen.
Maßregeln gegen Maul= und Klauenseuche.
Siehe „Maul= und Klauenseuche.“
Viehseuchen-Ubereinkommen zwischen dem
Deutschen Reich und Österreich-Ungarn v.
25. Jan. 05; Beförderung von Auslanos=
vieh. 625.
Viehversicherung.
Anderungen des Normalstatuts für Orts-
viehversicherungsvereine. 92.
W.
Wahl der Landtags-Abgeordneten. (Bek. v.
1. April 1907.) 236.
Wassergesetz für das Königreich Bayern vom
23. März 07. 157—212.
Abteil. I. Eigentumsvberhältnisse in und
an den Gewässern. 158—1565.
Abschnitt I. Offentliche Gewässer. 158
bis 161.
„ II. Privatgewässer. 161—165.
Abteil. II. Benützung der Gewässer. 165.
Abschnitt L. Gemeingebrauch an Ge-
wässern. 165—166.
„ III. Schiffahrt, Floßfahrt,
Trift. 166—168.
Titel 1. Schiff= und Floßfahrt. 166.
„ 2. Trift. 166—168.
Abschnitt III. Reinhaltung der Gewässer.
168—169.
„ IV. Besondere Nutzungen. 169
bis 176.
A. Besondere Nutzungen ausschließlich
der Stauanlagen. 169—1772.
B. Stauanlagen. 172—174.
C. Gemeinschaftliche Bestimmun-
gen. 174—175.
D. Ausgleichsverfahren bei Nut-
zungen an Privatflüssen und
Bächen. 175—176.
Abschnitt V. Gebühren. 177.
Abteil. 1II. Instandhaltung der Gewässer.
177—185.
A. Allgemeine Bestimmungen für die öffent-
lichen Gewässer und für die Privat=
flüsse und Bäche. 177—181.
B. Besondere Bestimmungen. 181—18s1.
C. Vorkehrungen gegen außerordentliche Was-
sergefahr. 184—185.
Abteil. IV. Fischerei. 185.
Abteil. V. Offentliche Wassergenossen-
schaften. 185— 19|.
A. Allgemeine Bestimmungen. 185—190.
B. Besondere Bestimmungen. 190—194.
Abteil. VI. Zwangsrechte zur Förderung
der Benützung und Instand-
haltung der Gewässer. 194—188.
Abteil. VII. Zuständigkeit und Verfahren.
198.
Abschnitt I. Zuständigkeit. 198—194.
„ II. Verfahren. 199—206.
Abteil. VIII. Wasserbücher. 206—208.
Abteil. IX. Wasserschau. 208.
Abteil. X. Strafbestimmungen. 208—210.
Abteil. XI. Schlußbestimmungen.
210 —212.