Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 16. 111 
14. Die Verleihung von fortlaufenden Erziehungsbeiträgen und von Freiplätzen in 
Erziehungsanstalten an Töchter pragmatischer Beamter. 
15. Die Behandlung der allgemeinen Angelegenheiten des Staatsdienerunterstützungs 
und Funktionärfonds. 
16. Die Verfügung über Einsparungen an Etatsmitteln und Krediten. 
17. Die Aufstellung der Rechnungsnachweisungen und des statistischen Berichts. 
18. Die Genehmigung zur Veräußerung von Grundeigentum (bei Neubanten nach 
Durchführung der Arealausscheidung). 
19. Die Genehmigung zur Gewährung von Entschädigungen, zur Führung von Rechts 
streiten und zum Abschluß von Vergleichen, soferne der Betrag von 10 000 über- 
schritten wird. 
20. Die Gewährung von Unfallfürsorgerenten und ähnlichen Bezügen, menn kein 
Rechtsanspruch besteht. 
21. Die Festsetzung der grundsätzlichen Bedingungen für die Gewährung von Darlehen 
an die Baugenossenschaften des Personals und die Gewährung der Darlehen; die Genehmigung 
der Ubernahme von Leistungen für den Revisionsverband der Baugenossenschaften. 
22. Die Oberaussicht über die Arbeiterpensionskasse und über die Betriebs= und Werk 
stättekrankenkasse sowie die Bankrankenkasse der Staatseisenbahnverwaltung. 
23. Die Genehmigung der Vollzugsvorschriften für die Arbeiterpensionskasse, die 
Betriebs= und Werkstättekrankenkasse sowie die Bankrankenkasse der Staatseisenbahnverwaltung 
und die Unfallversicherung. 
24. Die Genehmigung zur Errichtung neuer Spezialarztstellen für den bahn= und 
kassenärztlichen Dienst. 1 
25. Die Aufstellung der Entlohnungsgrundsätze, insbesondere die Festsetzung der Grund- 
lohnklassen und die Einreihung der Dienstorte in diese Klassen, sowie die Ausdehnung von 
Stücklohnarbeit auf Bedienstungen, in denen sie bisher nicht zugelassen ist. 
26. Die Anordnung allgemeiner Vorarbeiten und die Genehmigung von Entwürfen 
für neue Bahnen. 
27. Die Genehmigung zur Eröffnung und zur Auflassung des Betriebes auf Staats- 
eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs und die Bestimmung über die Zugehörigkeit einer 
Bahn zu den Haupt= oder Nebeneisenbahnen. 
28. Die Genehmigung zur Errichtung neuer oder zur Auflassung bestehender Eisen- 
bahnverkehrsstellen, zur Erweiterung oder Einschränkung ihrer Abfertigungsbefugnisse; die 
Einteilung in Klassen und die Benennung. 
29. Die Genehmigung von Gleisanschlüssen landwirtschaftlicher Genossenschaften, dann 
die Genehmigung von Gleisanschlüssen auf freier Strecke von Hauptbahnen. 
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