3. Die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung bei den Verhandlungen über den Per—
sonenzugsfahrplan und die Wagenbeistellung im Verkehr mit den außerbayerischen Verwaltungen.
4. Die Aufstellung des Zugbildungsplanes für Schnell- und Eilzüge, soweit sie Wagen
führen, die von oder nach Strecken fremder Verwaltungen übergehen.
5. Die Festsetzung der regelmäßigen Postwagenläufe in Schnell-, Eil= und Personenzügen.
6. Die Zuweisung der Lokomotiven, Trieb-, Personen= und Gepäckwagen an die
Eisenbahndirektionen.
7. Die Festsetzung der Normalsätze für die Berechnung der Brennmaterialersparnis-
prämien des Lokomotivpersonales.
8. Die Bearbeitung der Belastungsvorschriften, der Bremsvorschriften, der übersicht
über die zulässigen Streckengeschwindigkeiten, sowie der Verzeichnisse über die Fahrzeiten, über
die Maximalradstände der im internationalen Verkehr zugelassenen Personen= und Güter-
wagen, über die auf den Vereinsstrecken zulässigen größten festen Radstände und Raddrücke
und über die bei Beladung offener Wagen anzuwendenden Lademaße.
9. Die Bearbeitung und die Veröffentlichung der Beförderungsbestimmungen, der Tarif-
sätze und der Tarifvorschriften für die Abfertigung von Personen, Gepäck, Expreßgut, Leichen
und von Hunden in Begleitung von Reisenden im inneren Verkehr der Staateeisenbahnen,
sowie in den Verbandsverkehren, ferner im Verkehre der übrigen von der Staatseisenbahn=
verwaltung betriebenen Unternehmungen.
10. Die Bearbeitung der in den Verbandsverkehren bestehenden libereinkommen für die
Beförderung von Personen, Reisegepäck, Expreßgut und Leichen.
11. Die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung in den Personentarifverbänden,
die Mitwirkung an der Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung in der ständigen Tarif-
kommission und in der Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnen, soweit der Geschäftskreis
des Verkehramtes berührt wird.
12. Die Vereinbarung der Grundsätze über die Verteilung der Einnahmen in den
Personentarifverbänden unter Mitwirkung der Verkehrskontrolle I, soweit deren Dienstführung
beeinflußt wird, und die Aufstellung der aus den direkten Tarifen sich ergebenden Anteile der
bayerischen Staatseisenbahnverwaltung.
13. Die Erledigung der Ansprüche auf Rückvergütung von Personenfahrgeldern und
von Fracht für Gepäck, Expreßgut und Leichen in den Verbandsverkehren.
14. Die Ausfsicht über die rechtsrheinischen Privatbahnen und Privatschiffahrtsunter-
nehmungen hinsichtlich der Beförderungsbestimmungen und Tarife für den Personen= und
Gepäckverkehr.
15. Die Mitwirkung vom tarifarischen Standpunkte aus bei der Behandlung von Ver-
kehrsstörungen im direkten Personen= und Gepäckverkehre.