122
7. Die Erledigung der Ansprüche auf Rückvergütung von Frachtgebühren aus der An—
wendung der Güter= und Tiertarife im inneren und im Verbandsverkehre Frachterstattungs-
ansprüche einschließlich der Ansprüche aus unrichtiger Inhaltsangabe.
Z. Die Behandlung der Verschleppungen von Gütern und Reisegepäck in den Verbands
verkehren.
40. Die Anssicht über die rechtorheinischen Privatbahnen und Privatschiffahrtsunter-
nehmungen hinsichtlich der Beförderungesbestimmungen und Tarife für den Güter und Tierverkehr.
10. Die Mitwirkung vom tarifarischen Standpunkte aus bei Behandlung der Verkehrs-
storungen im direkten Güter und Tierverkehre.
Dem Bankonstruktionsamt:
1. Die Ausarbeitung der Normalentwürfe und Normalanordnungen für bauliche Anlagen
und mechanische Betriebseinrichtungen. 1
2. Die Bearbeitung der Pläne für die Eisenkonstruktionen größerer Brücken und Hoch-
bauten, für die Musterpläne nicht vorhanden sind.
3. Vorbehaltlich der Genehmigung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten
die Vergebung der Oberbaumaterialien und der Abschluß der Verträge; die Abrechnung auf
die Verträge.
Dem Maschinenkonstruktionsamt:
1. Die Ausarbeitung der Normalentwürfe und Normalanordnungen für maschinen-
technische Betriebseinrichtungen, sowie der Entwürfe für die Fahrzenge.
2. Vorbehaltlich der Genehmigung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten
die Vergebung der Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände, der wichtigeren Betriebs= und
Werkstättematerialien und der Abschluß der Verträge: die Abrechnung auf die Verträge über
Lieferung von Fahrzeugen und Brennmaterialien; die Beschaffung der Wagendecken.
3. Die Abrechnung mit fremden Verwaltungen über die Wiederherstellungskosten be-
schädigter Wagen und über den Gasverbrauch der Durchgangswagen.
4. Die Aufstellung des Planes für die Verteilung der zu unterhaltenden Fahrzeuge
an die verschiedenen Werkstätteinspektionen und Betriebswerkstätten.
5. Die Führung der Inventare und Verzeichnisse über die Lokomotiven und Wagen.
li; Dem Versicherungsamt der Verkehrsanstalten:
4
1. Die Wahrnehmung derjenigen Geschäfte, die der Staatseisenbahnverwaltung als
Betriebsunternehmerin nach Gesetz und Statut hinsichtlich der Verwaltung der Betriebs-
und Werkstättekrankenkasse sowie der Baukrankenkasse der Staatseisenbahnverwaltung obliegen.