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genaue Nachweisungen vorlegen und hiedurch den Bestimmungen des Titel VII § 10 der
Verfassungs-Urkunde Genüge leisten lassen.
Ebenso sind über die Fonds der Staatsschuldentilgungsanstalt und der Grundrenten-
Ablösungskasse des Staates für die Jahre 1902 und 1903 in Gemäßheit des Titel VII
§§ 11 und 16 der Verfassungs-Urkunde an den Landtag genaue Nachweisungen gelangt.
§ 5.
Dem von der K. Staatsregierung unterm 3. Oktober 1905 an den Landtag gebrachten
Antrage, Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte betreffend, dahin gehend:
„der Landtag wolle seine Zustimmung dazu erteilen, daß aus Anlaß des
im Sommer 1904 in den Regierungsbezirken der Oberpfalz und von Regens-
burg, von Oberfranken und von Mittelfranken durch die ungünstigen Ernte-
verhältnisse entstandenen Mangels an Futter= und Streumitteln an hiedurch in
ihrem Nahrungsstande bedrohte Landwirte staatliche Beihilfen im Gesamtbetrage
von 366 863 +M 50 J in Gestalt von unverzinslichen Vorschüssen für
Beschaffung von Futter= und Streumitteln sowie von Saatgut aus der allge-
meinen Reserve für unvorhergesehene und unabweisbare Ausgaben für die
Jahre 1904 und 1905 gewährt wurden,"
haben die beiden Kammern unverändert die Zustimmung erteilt.
Diese Beträge haben ihre bestimmungsgemäße Verwendung gefunden.
III. Abschnitt.
A
Wünsche und Anträge zum Finanzgesetz und Budget der XXVIII. Kinanz=
periode.
6.
Von dem Gesamtdheschlusse,
„es sei die Genehmigung dazu zu erteilen, daß von dem verziuslich ange-
legten Kapital der Fahrgelderkasse in Berchtesgaden der Teilbetrag von 75000 —
folgendermaßen verwendet werde:
1. für den Neubau von zwei Arbeiterhäusern in Berchtesgaden 40 000 M,
2. für den Bau eines Mannschaftsbades daselbst. 34000 ,
3. für Einrichtung einer Arbeiterbibliothek daselbst 1 000.“,“
wird, soweit dies nicht bereits geschehen ist, Gebrauch gemacht werden.