Nr. 17. 147
§ 17.
Von beiden Kammern des Landtags ist beschlossen worden,
„es sei an die K. Staatsregierung die Bitte zu richten, in tunlichster
Bälde Fürsorge zu treffen, daß die Zentralanstalt für Erziehung und Bildung
krüppelhafter Kinder in München durch einen Neubau erweitert und modern aus-
gestattet werde."“
Ein Bauplatz für den Anstaltsneubau ist bereits erworben worden. Im übrigen be-
auftragen Wir das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten,
die Angelegenheit weiter zu bereifen.
18.
Die beiden Kammern des Landtags haben bei der Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend
den Bedarf für Postbauten, Telegraphen= und Telephonanlagen, des Gesetzentwurfes, betreffend
den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betriebe befindlichen
Staatseisenbahnen, bei der Beratung der Etats der Verwaltung der Zölle und indirekten
Steuern, der Bergwerks-, Hütten= und Salinenverwaltung, der Staatseisenbahnverwaltung,
der Post= und Telegraphenverwaltung, der Forst-, Jagd= und Triftverwaltung, der Etats
der Staatsministerien der Justiz, des Innern, des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten und der Finanzen, bei der Beratung des Finanzgesetzentwurfes und bei der
Beratung der Nachweisungen über die Ausgaben für Straßen-, Brücken= und Wasserbauten
für die Jahre 1902 und 1903 ihre Zustimmung dazu erteilt, daß ein Teil der bewilligten
Mittel schon vor der Erlassung des Finanzgesetzes der bestimmungsgemäßen Verwendung
zugeführt und einzelne Willigungen im Bedarfsfalle überschritten oder für andere Zwecke
verwendet werden.
Hievon wurde nach Bedarf Gebrauch gemacht und wird, soweit veranlaßt, auch fernerhin
Gebrauch gemacht werden.
Von dem aus Anlaß des Gesetzes, betreffend den Bedarf für Postbauten, Telegraphen=
und Telephonanlagen gefaßten Gesamtbeschluß, wodurch die überschreitung der im Gesetze
vom 14. Dezember 1903 vorgesehenen Kredite mit zusammen 850 000 —X genehmigt wird,
ebenso von dem bei Beratung der Nachweisungen für den Eisenbahnneubau sowie für Tele-
graphen= und Telephonanlagen, dann für Postbauten in den Jahren 1902 und 1903
gefaßten Gesamtbeschluß, wornach nicht verwendete Kredite für Eisenbahnbauten im Gesamt-
betrage von 3 488 613—& 41 J und für Postbauten im Gesamtbetrage von 8154 XK 17
zur Einziehung genehmigt werden, haben Wir Kenntnis genommen.
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