Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Geseh-und Veradungs-gutt 
für das 
FKönigreich Bayern. 
Nr. 25. 
München, den 25. April 1907. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 17. April 1907, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 19. April 1907, Veränderungen im Verzeichnisse der den Militäranwärtern in 
Bayern vorbehaltenen Stellen betreffend. — Bekanutmachung vom 23. April 1907, die Beförderung von 
Leichen betreffend. — Bekanntmachung vom 23. April 1907, Anderung der Telegraphenordnung für das 
Königreich Bayern betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung, den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit 
der Prinzessin Arnulf von Bayern betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Hoftitel-Verleihungen. — Ordens- und 
Titel-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug 
aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
Nr. 7740. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Süddeutschen Bodenkreditbank, A.G. in München wurde die Genehmigung erteilt, 
daß sie innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine neue Serie 
(Nr. 61) zu 4% verzinslicher Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage 
von 10 Millionen Mark, welche unverlosbar und binnen 50 Jahren im Wege der Kündigung 
mit vierteljähriger Frist oder im Wege freihändigen Rückkaufs rückzahlbar sind, in den 
Verkehr bringe. = 
Die Pfandbrief-Serie wird eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 
200 M. 
München, den 17. April 1907. 
v. Brettreich. 
47
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.