Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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a) Im Abschnitte I. Staatsministerium ist in Spalte 1 der Vortrag „ Registratur- 
und Kanzleifunktionäre“" zu streichen. 
Im Abschnitte II a) Staatseisenbahn verwaltung, Bodenseedampfschiffahrt, 
Kettenschleppschiffahrt auf dem Main und Betrieb des Ludwig-Donau- 
Main-Kanales sind in Spalte 3 die Worte „Generaldirektion der K. B. Staatseisen- 
bahnen“ zu ersetzen durch: „Personalamt der Staatseisenbahnverwaltung in München“. 
Im Abschnitte II b) Post= und Telegraphenverwaltung ist hinter „ Ober- 
expeditoren“ einzuschalten: 
„Postsekretäre, Postverwalter und Telegraphenverwalter 
„Beleuchtungsdiener 
und hinter „Heizer"“: 
zur Hälfte", 
zur Hälfte“. 
In Spalte 3 sind die Worte „Generaldirektion der K. B. Posten und Telegraphen“ 
zu ersetzen durch: „Personalamt der Post= und Telegraphenverwaltung in München“. 
München, den 28. April 1907. 
v. Frauendorfer. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen HSeiner Moajestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 13. April 1907 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Bayer. 
Oberleutnant a. D. und Fürstl. Bulgarischen 
Oberststallmeister Gottlieb Freiherrn Ebner 
von Eschenbach in Sofia als bayerischem 
Staatsangehörigen die Bewilligung zur An- 
nahme und zum Tragen des ihm von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Fürsten von Bul- 
garien verliehenen Kommandeurkreuzes des 
Fürstl. Bulgarischen St. Alexanderordens, 
des von Seiner Majestät dem Könige von 
Rumänien ihm verliehenen Großoffizierskreuzes 
des K. Rumänischen Ordens des Sterns 
von Rumänien und des von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, 
ihm verliehenen Ehrenritterkreuzes des K. Preu- 
ßischen Johanniterordens zu erteilen.
	        
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