Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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esetz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 4. 
München, den 30. Jannar 1907. 
7n—tttttt-.: 
  
  
Inhaltt: 
Bekanntmachung vom 22. Januar 1907, betreffend die Übereinkunft über Regulierung des Rheins zwischen 
Sonvernheim und Straßburg und die llbereinkunft wegen Kanalisierung des Mains von Offenbach bis 
Aschaffenburg. 
  
– 
  
  
Nr. 29008. 
Bekanntmachung, betreffend die Ubereinkunft über Regulierung des Rheins zwischen Sondern- 
heim und Straßburg und die Ubereinkunft wegen Kanalisierung des Mains von Offenbach bis 
Aschaffenburg. 
l. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Außern, des Innern, der Finanzen 
und für Verkehrsangelegenheiten. 
Nachstehend wird 
1. die zwischen Bayern, Baden und Elsaß-Lothringen über die Regulierung des 
Rheins zwischen Sondernheim und Straßburg am 28. November 1901 ab- 
geschlossene Übereinkunft nebst dem Schlußprotokoll vom gleichen Tage, 
2. die zwischen Bayern, Preußen, Baden und Hessen wegen der Kanalisierung des 
Mains von Offenbach bis Aschaffenburg am 21. April 1906 abgeschlossene lÜbereinkunft 
mit dem Beifügen bekanntgegeben, daß die Auswechslung der Ratifikationsurkunden statt- 
gefunden hat, daß der Beginn der Bauarbeiten für die Mainkanalisierung zwischen Offenbach 
und Aschaffenburg aber gemäß Artikel XIII der unter Ziffer 2 bezeichneten Ubereinkunft 
insolange aufgeschoben ist, bis die Frage der Einführung von Schiffahrtsabgaben auf dem 
Rhein und dem Main im Einverständnisse der vertragschließenden Staaten geregelt sein wird. 
München, den 22. Januar 1907. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Frauendorser. v. Pfaff. 
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