Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 29. 279 
  
  
  
  
  
  
4Z Festgesetzter 
Kap. * Vortrag Betrag 
4 2 
1 3 4 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28 Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10 000 Einwohnen 216 880·70 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 100000 und I 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 6 
# schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen s 
Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes Kap. III 8 1 Tit. Ga der Kreisausgaben 342 886 18 
* 
1. 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
6 
S 
  
  
  
S 
· Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
« vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziff. 4 des angeführten 
Gesetzch) 150 000— 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse Kape III § 1 
Tit. 3 der Kreisausgaben. . 516 373.4 — — 
8Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind — — 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen 283 360— 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfallel 64263.4 — — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr- 
personal 15 200— 
10 Unterstützungsbeitrüge für Schullehrer-Relikten: 
a) je 240 4¾ oder 300 .X für die Witwen, 130 oder 150 . 
für die Doppelwaisen und 100 .& für die einfachen Waisen 
167790 fl — J — — 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrer-Relikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse, für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
  
2 
  
  
  
I 
l 
Lehrpersonal 5600— 
c) für dürftige, dem Unterstützuungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2000— 
11N Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1715— 
112 Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten nährend der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 1 000.— 
  
Summe § 3 748 426 7 — — 1 196 995|02 
Summe Kap. I A 748 426 4— 14 
  
  
  
  
 
	        
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