Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 29. 281 
Abschied für den Landrat von Niederbayern über dessen Verhandlungen für das Jahr 1907. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Titpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 5. bis 17. November 1906 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1905. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1905 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1907. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 
1907: 2953 104 91—, wovon ein Steuerprozent auf 29 531 + 04 sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1907. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Der vom Landrate beschlossenen Regelung und Aufbesserung des Gehaltes des zweiten 
Kreisschulinspektors haben Wir die Genehmigung bereits erteilt und verweisen Wir auf die 
Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten 
vom 23. Dezember 1906. 
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