Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Den Beschlüssen des Landrats über die Erhöhung der für die Förderung des Zeichen- 
unterrichts in der Volksschule bestimmten Mittel und über die Bewilligung fester Pensions= 
zuschüsse aus Kreisfonds an die vom 1. Januar 1907 ab zugehenden Witwen und Waisen 
niederbayerischer Volksschullehrer erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Die auf das Vermögen der Kreistaubstummenanstalt in Straubing und die Deckung 
der Baukosten für das Wohngebäude des Anstaltsvorstandes bezüglichen Beschlüsse des Land- 
rates werden genehmigt. 
3. Die auf die Kreisackerbauschule in Schönbrunn und das mit ihr verbundene Schul- 
gut bezüglichen Landratsbeschlüsse erhalten Unsere Genehmigung. 
4. Dem Wunsche des Landrates, daß der als Unterhaltsbeitrag zur Fachschule für 
Glasindustrie und Holzschnitzerei bewilligte Zuschuß von 1000 K der Stadtgemeinde 
Zwiesel zur teilweisen Deckung der Baukostenamortisation zugewendet werde, konnte nicht 
stattgegeben werden, da eine anderweitige Deckung des Ausfalls von 1000 .& in dem Be- 
triebsetat der Anstalt zurzeit nicht vorhanden ist. 
5. Der Landrat hat die besondere Vorlage über die Errichtung von Oberrealschulen 
angenommen und demgemäß zugestimmt, daß die Kreisrealschule Passau vom Schuljahre 
1907/08 ab auf der in dieser Vorlage bezeichneten Grundlage unter der Voraussetzung zur 
Oberrealschule ausgebaut werde, daß 
a) die Stadt Passau bereit ist, den einmaligen Betrag von 7000 ., welcher für 
die Beschaffung der für die Oberklassen erforderlichen Lehrzimmer, deren Einrichtung 
und die Ausstattung eines chemischen und physikalischen Schülerlaboratoriums ge- 
fordert wird, dem Kreise zu ersetzen; 
b) die Stadt Passau ferner bereit ist, die allenfallsigen Mehrkosten für Personal- 
und Realexigenz, welche voraussichtlich in absehbarer Zeit erwachsen, dem Kreise 
wieder zurückzuersetzen. 
Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. Hinsichtlich des vom Landrate 
weiter ausgesprochenen Wunsches, daß sowohl die Realschulen als auch die Oberrealschulen 
baldigst verstaatlicht werden sollen, wird — soweit die Realschulen in Betracht kommen — 
auf die hierüber ergangenen wiederholten Landratsabschiede verwiesen. Hinsichtlich des An- 
trages auf Verstaatlichung der Oberrealschulen wird auf die Erklärungen des Staatsministers 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten in den einschlägigen Verhandlungen des 
Landtages verwiesen. 
Durch die Beschlüsse des Landrates hat das realistische Unterrichtswesen wieder eine 
wesentliche Förderung erfahren. Wir erkennen die verständnisvolle Mitwirkung des Land- 
rates an der Lösung der auf diesem Gebiete schwebenden wichtigen Fragen mit besonderer 
Befriedigung an.
	        
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