Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Abschied für den Landrat der Pfalz über dessen Verhandlungen für das Jahr 1907. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
uon Gottes Gnoden göniglicher prin von gahern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
5. bis 17. November 1906 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1905. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem Land- 
rate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1905 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1907. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1907 
5134 848 & 06 J, wovon ein Steuerprozent auf 51 348.“¾ 48 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1907. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Dem Landratsbeschlusse, durch welchen dem Kreisschulinspektor Hermann Zickgraf 
vom 1. Jannar 1907 beginnend pragmatische Rechte gegenüber der Kreisgemeinde verliehen 
worden sind, haben Wir Unsere Genehmigung bereits erteilt und verweisen Wir auf 
die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten vom 23. Dezember 1906.
	        
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