Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 29. 315 
2. Die auf den Neubau der Kreistaubstummenanstalt in Regensburg bezüglichen Beschlüsse 
des Landsrates werden mit dem Abmaße genehmigt, daß die Kreisregierung der Oberpfalz 
und von Regensburg beauftragt wird, die zur Bereifung der Angelegenheit erforderlichen 
weiteren Verhandlungen zu pflegen und hiebei nach Art. 33 und 34 des Landratsgesetzes 
den Landratsausschuß gutachtlich zu hören. Zugleich genehmigen Wir die Neubewilligung 
eines Zuschusses für die Privattaubstummenversorgungsanstalt in Michelfeld und die Bereit- 
stellung vermehrter Mittel für Freiplätze im Zentralblindeninstitute und in der Zentralanstalt 
für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kinder in München. 
3. Dem Beschlusse des Landrates, für die Umwandlung einer Assistentenstelle an der 
Kreisrealschule Regensburg in eine pragmatische Lehrstelle die erforderlichen Mittel bereit zu 
stellen, haben Wir bereits Unsere Genehmigung erteilt und die Besetzung der Stelle verfügt. 
4. Der Landrat hat die Vorlage über die Errichtung von Oberrealschulen angenommen 
und demgemäß zugestimmt, daß die Kreisrealschule Regensburg vom Schuljahre 1907/08 
ab auf der in dieser Vorlage bezeichneten Grundlage zur Oberrealschule ausgebaut werde 
jedoch in der Voraussetzung, daß die Stadtgemeinde Regensburg sich zu einem angemessenen 
Zuschuß, insbesondere zur kostenlosen Uberlassung eines Bauplatzes sowie eines Turn= und 
Spielplatzes bereit finden lassen werde. Der Landrat hat ferner beschlossen, es seien, soweit 
für die Errichtung der Oberrealschule im Jahre 1907 Kreismittel notwendig werden sollten, 
solche aus der Kreisreserve zu entnehmen. 
Wir genehmigen den gefaßten Beschluß. 
Dem weiteren Antrage, die künftigen Oberrealschulen sobald als möglich auf Staats- 
kosten zu übernehmen, kann nicht näher getreten werden. 
Durch die Beschlüsse des Landrates hat das realistische Unterrichtswesen wieder eine 
wesentliche Förderung erfahren. Wir erkennen die verständnisvolle Mitwirkung des Land- 
rates an der Lösung der auf diesem Gebiete schwebenden wichtigen Fragen mit besonderer 
Befriedigung an. 
5. Die vom Landrate beschlossene Vermehrung der für Zuschüsse an landwirtschaftliche 
Winterschulen bestimmten Mittel wird gerne genehmigt. 
6. Die vom Landrate bewilligten erhöhten Zuschußleistungen für Landeskultur und für 
den kulturtechnischen Dienst sowie die Gewährung von Mitteln für die im Jahre 1910 
geplante oberpfälzische Kreisausstellung für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft werden 
mit Befriedigung genehmigt. 
Dem Antrage auf ÜUbernahme des kulturtechnischen Dienstes auf den Staat wird das 
K. Staatsministerium des Innern forgfältige Würdigung angedeihen lassen. 
7. Der Beschluß über Errichtung einer zweiten Kreisirrenanstalt, dann die Anträge 
auf Verbesserung bezw. Neuregelung der Dienst-, Gehalts= und Vensionsverhällniss des
	        
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