Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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pflicht inbegriffen sind auch die Wiederherstellungsarbeiten, welche aus Anlaß der nach er— 
folgter libernahme der Bauwerke etwa eintretenden Beschädigungen oder Zerstbrungen der 
Bauwerke notwendig werden. 
2. Für den Fall, daß die libergangsstrecke bei Kehl-Straßburg in der Form einer 
Stromspaltung ausgeführt würde, soll die Lage der Landesgrenze im Bereiche der Strom- 
spaltung bei Feststellung des Entwurfes für dieses Bauwerk zwischen Baden und Elsaß= 
Lothringen vereinbart werden. 
Dessen zur Urkunde haben die Bevollmächtigten gegenwärtige libereinkunft in dreifacher 
Ausfertigung vollzogen. 
Geschehen zu Baden-Baden, am 28. November 1901. 
gez. u. Lößl. gez. v. Marschall. gez. v. Traut. 
Schlußprotokoll. 
Bei Unterzeichnung der libereinkunft über die Regulierung des Rheins zwischen Sondern- 
heim und Straßburg sind in das gegenwärtige Protokoll noch folgende Erklärungen nieder- 
gelegt worden: 4 
Die Königlich Bayerische Regierung behält sich vor, eine entsprechende Kürzung ihres 
Beitrags eintreten zu lassen, sofern die gemäß Art. III Ziff. 4 der libereinkunft jedenfalls 
nach Ablauf des dritten Baujahres eintretende Erörterung eine wesentliche Einschränkung 
des Regulierungswerkes zur Folge haben sollte. Hierbei soll jedoch Bayern zu einer Rück- 
forderung bereits bezahlter Beträge nur insoweit berechtigt sein, als die letzteren 10 Prozent 
des tatsächlich erwachsenen Kostenaufwands (Art. IX der üibereinkunft) übersteigen. 
II. 
Zu Art. X Ziff. 1 der Übereinkunft waren die Bevollmächtigten darin einverstanden, 
daß die Zahlung der ersten Jahresrate des von Bayern zugesagten Pauschalbetrags keinen— 
falls vor dem 1. April 1903 zu erfolgen hat. 
III. 
Die Übereinkunft und dieses Protokoll sollen ratifiziert und die Auswechselung der Rati. 
fikationserklärungen tunlichst bald bewirkt werden. 
Der Vollzug der Übereinkunft ist überdies bedingt durch die nach den Verfassungen 
der drei beteiligten Staaten erforderliche Bewilligung der für das Unternehmen bereit zu 
stellenden Geldmittel. 
Geschehen zu Baden-Baden, am 28. November 1901. 
gez. v. Lößl. gez v. Marschall. gez. v. Traut.
	        
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