360
———
Festgesetzter
Kap. Vortrag Betrag
4□□
I12 Gewerblich-technische Schulen.
1| Für die Kreisrealschule Nürnberg 1, beziehungsweise für die damit
6 verbundene gewerbliche Forcbilhangeschue ... 13680
2FürdteRealschulemAnsbach.. ........ 515—
3 Für die Realschule in Gunzenhausen .......... 108|39
. Summe § 2 760|19
3 Volkssschulen.
1 Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundatians.
beiträge . . 3163765
2 Leistungen für ständige Bauausgaben .......... 220——
3Kretsschuldotatwnundzwar
a) seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatio 91 014|81
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul-
lasten überbürdeten Gemeinden. 77 800—
4 Zus usse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 giff. 2 und
s. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10 000 Einwohnen 197 482/66
5| Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes 349 640/880
6|Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten
Gesetzes). 210 000 —
7 Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der Ge-
meinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum Budget
der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse 495 174.4 74 — — —
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen 117 360—
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalll 32 733 — J — —
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Reliktenunterstützungs-Zuschußkasse für das an
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht tellnehmende Lehr-
personal .. .... 6990—
unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten:
a) je 240 A oder 300 .X für die Witwen, 130 . oder 150.4
für die Doppelwaisen und 100 .X für die einfachen Waisen
121 080 K—– — —
22
S
1