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Kap.
Tit.
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
3
4
S
–
—
10
11
12
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6 a der Kreisausgaben
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 ziff. 4 des angeführten
esetzes)
E— für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgaben. 589 627.K 85 —½
a) u an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr-
personen
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters-
zulagen im Pensionsfalle 45 3564 — 3
„P) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonoal . .. .
Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten:
a) je 240 & oder 300 „K für eine Witwe, 130 A oder
150 A für eine Doppelwaise und 100 .& für eine einfache
Waise .. .128450 SJ□
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal .
c)fürdürfttge,dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der Ab-
leistung ihrer gesetzlichen Militärpflicht
75 5976!1
320 00—
140 320—
Summe 8 Z: 755 Dʒ 7 5 —
Summe Kap. I A.: 763 433 M 85 —
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur.
Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen überhaupt .
Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dienstes
Summe # l
Summe Kap. I: 763 433 .K 85 t