Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

376 
Abschied für den Landrat von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen für das Jahr 1907. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Titpol! 
von Gottesz Gnaden Höniglicher Prinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 5. bis 22. November 1906 und vom 18. und 19. April 1907 gepflogenen 
Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1905. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1905 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1907. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1907: 4893337 + 89 J, wovon ein Steuerprozent auf 48 933 A 374 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1907. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Zu den Beschlüssen des Landrats wegen Übernahme der durch die Einnahmen des 
Kreisvereins nicht gedeckten Aufwendungen für die erhöhte Unterstützung der Hinterbliebenen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.