Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Durch die Beschlüsse des Landrates hat das realistische Unterrichtswesen wieder eine 
wesentliche Förderung erfahren. Wir erkennen die verständnisvolle Mitwirkung des Land— 
rates an der Lösung der auf diesem Gebiete schwebenden wichtigen Fragen mit besonderer 
Befriedigung an. « 
6. Dem Antrage, die Kosten des kulturtechnischen Dienstes auf den Staat zu über— 
nehmen, wird das K. Staatsministerium des Innern eine sorgfältige Würdigung ange— 
deihen lassen. 
7. Die Beschlüsse des Landrates über die Verwendung der Renten des Maximilians- 
Hilfsfonds werden genehmigt. 
8. Wir genehmigen die auf die Erweiterung der Heilanstalt Kaufbeuren bezüglichen 
Beschlüsse mit der Maßgabe, daß die Kosten in dem neu aufzunehmenden Anlehen, wozu 
die gesetzliche Ermächtigung vorbehalten bleibt, ihre Deckung zu finden haben. Auch die 
sonstigen auf Wohltätigkeit bezüglichen Beschlüsse werden genehmigt. 
9. Die beschlossene Abänderung der statutarischen Bestimmungen über die Unfallfürsorge 
für die nichtpragmatischen pensionsberechtigten Beamten und Bediensteten des Kreises wird 
genehmigt. 
10. Den Beschlüssen des Landrates über die erneute Bewilligung erheblicher Zuschüsse 
für Uferschutzanlagen, Flußkorrektionen, Wildbachverbauungen und sonstige Wasserbauten, so- 
wie den Beschlüssen über die Lechvermessungen in den Gemeinden Ellgau, Münster und 
Thierhaupten erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
11. Die auf Reservefonds überwiesenen Willigungen werden genehmigt. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die 
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 17. Mai 1907. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. Hrettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Brenner.
	        
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