Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 32. 479 
den Bezirkskommandos Kissingen und Bamberg unter den Kommandeur der 4. Kavallerie= 
Brigade im Frieden bezieht sich auf sämtliche Dienstzweige, so daß die genannten 2 Be- 
zirkskommandos aus dem Befehlsbereich der 7. Infanterie-Brigade ausscheiden. 
Diese Allerhöchste Entschließung wird mit nachstehendem zur Kenntnis gebracht: 
Die Truppenteile haben die Mannschaften, die gelegentlich der diesjährigen Reserve- 
entlassung nach Orten in den Bezirksämtern Dürkheim, Neustadt a. H. und Speyer zu be- 
urlauben find, dem Bezirkskommando Neustadt a. H. zu überweisen. Sendungen für dieses 
Kommando sind bis auf weiteres nach Ludwigshafen a. Rh. zu richten. 
Die Ausgabe von Deckblättern zur Anlage 1 der Wehrordnung bleibt vorbehalten. 
München, den 1. Juni 1907. 
Frhr. r. Horn. v. Brettreich. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Auderungen 
der Landwehrbezirkseinteilung des II. Armeekorps. 
Infanterie- Landwehr- Verwaltungs- unchunessuat. 8. 
Brigade Bezirke (bzw. Aushebungs-) Bezirke Bezirk 
Kaiserslautern In der Einteilung der Verwaltungs- 
7 Zweibrücken bezirke tritt keine Anderung ein. Ohne Underung. 
slgeien Bezirksamt Frankenthal 
a./ Rh. » Ludwigshafen a. / Rh. 
Neustadt a./H. Bezirksamt Dürkheim 
6. 6„ Neustadt a./H. Reg.-Bez. Pfalz. 
6 Speyer. 
Landau In der Einteilung der Verwaltungs- 
bezirke tritt keine Anderung ein. 
7. 1. Bezirk,) Aschaffenburg In der Einteilung der Verwaltungs- 
gien . bezirke tritt keine Anderung ein. 
n 9 Ohne Anderung. 
# Bezirke) Kissingen r wie vor 
Bamberg « 
  
  
  
  
Der 1. Bezirk ist dem Kommandeur der 7. Inf.-Brig., der 2. Bezirk dem Kommandeur der 4. Kav.--Brig. 
im Frieden unterstellt. *
	        
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