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1. Die K. Industrieschulen zu München, Kaiserslautern, Nürnberg und Augsbus
werden vom 1. September 1907 ab mit der Bestimmung aufgehoben, daß im Schuhahn
1907/08 in München noch der zweite Handelskurs, dann in Nürnberg noch dritte Kuse
für Maschinenbau und für Tiefbau geführt werden.
2. Vom 1. September 1907 ab werden in Bayern neunklassige Oberrealschulen
als allgemein bildende Unterrichtsanstalten mit dem Ziele der Vorbereitung zum Hochschu-
studium in der Weise errichtet, daß bestehende Realschulen ohne Anderung ihres bisherign
rechtlichen Charakters erweitert werden. Im einzelnen werden die K. Luitpold-Kriioll-
schule in München, die K. Kreisrealschulen in Passan, Bayreuth, Kaiserslautern, Regens-
burg, Nürnberg lI, Würzburg und Augsburg sowie die K. Realschule in Ludwigshafen a/N.
nach den von Uns durch die Landratsabschiede genehmigten Beschlüssen der Landräte, dann
nach den für Aufbringung des Bedarfs der Realschule Ludwigshafen aRh. maßgebenden
Normen zu Oberrealschulen ausgebant.
Zu diesem Zwecke wird an der Luitpold-Kreisrealschule in München, an den Kreis-
realschulen in Passau, Kaiserslautern, Regensburg, Nürnberg II, Würzburg und Augsbun
sowie an der Realschule in Ludwigshafen a Rh. mit dem Schuljahre 1907/08 eine siebente
Klasse eingerichtet. Das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegn-
heiten wird ferner ermächtigt in gleicher Weise auch die Kreisrealschule in Bayreuth schn
vom Schuljahre 1907/08 ab zur Oberrealschule zu erweitern, wenn durch die eingeleitenn
Verhandlungen die Deckung des erforderlichen Aufwandes bis zur Herstellung des Neubarc#
gesichert erscheint. Die an den Industrieschulen München, Kaiserslautern, Nürnberg und
Augsburg bestehenden siebenten und achten Ubergangsklassen werden vom Schuljahre 1907/08
ab an die Oberrealschulen in München, Kaiserslautern, Rürnberg und Augsburg als abr
und neunte Klassen übergeführt. An den Oberrealschulen in Passau, Regensburg und even-
tuell in Bayrenth, dann in Würzburg und in Ludwigshafen a Rh. wird im Schuljahre
1908/09 die achte und im Schuljahre 1909/10 die neunte Klasse angefügt.
3. Die zu Oberrealschulen ausgebauten Kreisrealschulen führen die Bezeichnung
„K. Kreis-Oberrealschule“, die seitherige K. Luitpold-Kreisrealschule in München fühn
künftig die Bezeichnung „K. Luitpold-Kreis-Oberrealschule“, die Kreisrealschule II in Nüm-
berg die Bezeichnung „K. Kreis-Oberrealschule in Nürnberg“ und die zur Oberrealschult
erweiterte Realschule Ludwigshafen a Rh. die Bezeichnung „K. Oberrealschule Ludwigs-
hafen a/Rh.“
4. Auf die Vorstände, das Lehr= und Verwaltungspersonal der Oberrealschulen finden
die für die Rang= und Gehaltsverhältnisse sowie für die Pensionsrechte der Vorstände, de
Lehr= und Verwaltungspersonals der Gymnasien geltenden Bestimmungen gleichmäßige Au-