Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Heutigen der Aktiengesellschaft der Pfälzischen Ludwigsbahn die staatliche Genehmigung zur 
Ausgabe von 4% igen, vom Jahre 1913 anfangend innerhalb 56 Jahren zu amorti- 
sierenden Schuldverschreibungen auf den Inhaber, halbjährig am 1. Oktober und 1. April 
verzinslich, erteilt worden und zwar im Gesamtbetrage von 6 681 000 Mark (Sechs 
Millionen sechshundert einundachtzig Tausend Mark) 
eingeteilt in 2690 Stück zu 2000 K Lit. N. N. N. 
  
„ 1100 „ „ 1000 „ „ 0. O. O. 
„ 402 „ „ 500 „ „ P. P. P. 
München, den 24. Juni 1907. 
v. Frauendorfer. v. Maf. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung, erbensberleihung. 
den essaat Ihrer Königlichen Joheit der Prinzessin 
S#ldegard von Layern betresffend. 
Im Namen Seiner Majestät des fnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unterm 16. Juni 1907 der von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Lud- 
wig von Bayern getroffenen Wahl der Helene 
von Zwehl als Hofdame Ihrer Königlichen 
Hoheit der Prinzessin Hildegard die Aller- 
höchste Bestätigung zu erteilen geruht. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 14. Juni 1907 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. General= 
musikdirektor Felix Mottl den Verdienstorden 
vom heiligen Michael II. Klasse mit Stern 
zu verleihen.
	        
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