Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 42. 519 
Signal 3 (Ruhesignal). 
Erste Bedeutung: Der Zugverkehr ruht. 
Zweite Bedeutung: Ein Abläutesignal (Signal 1 oder 2) wird zurück- 
genommen: 
Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1. 
Signal 4 (Gefahrsignal). 
Es ist etwas Außerordentliches zu erwarten, alle Züge sind aufzu 
halten: 
Sechsmal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen wie bei 1. 
II. 
Wärtersignale. 
Durch die Wärtersignale wird der Auftrag zum Langsamfahren oder Halten der Züge 
erteilt. Sie werden gegeben als Handsignale, Scheibensignale, Knallsignale, Horn= oder 
Pfeifensignale. 
Die Wärtersignale können auch gegenüber von Rangierabteilungen und einzelnen Fahr- 
zeugen angewendet werden. 
Signal 5 (Langsamfahrsignal). 
Der Zug soll langsam fahren. 
Langsamfahrscheibe: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Dem Zuge entgegen eine runde grüne, Dem Zuge entgegen an der Scheibe eine 
weiß geränderte, mit A bezeichnete Scheibe grün geblendete Laterne vor der langsam 
vor der langsam zu befahrenden Strecke zu befahrenden Strecke (Anfangsignal) und 
(Anfangsignal) und eine runde weiße, mit E eine ungeblendete Laterne hinter der lang- 
bezeichnete Scheibe hinter der langsam zu sam zu befahrenden Strecke (Endsignal). 
befahrenden Strecke (Endsignal). « 
Signal 6 (Haltsignal). 
Der Zug soll halten. 
a) Handsignal: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Eine rot und weiße Signalflagge oder Die Handlaterne, die, wenn die Zeit 
irgend ein Gegenstand oder der Arm allein reicht, rot zu blenden ist, wird dem Zuge 
wird dem Zuge entgegen im Kreise geschwungen. 1 entgegen im Kreise geschwungen. 
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