Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

522 
V. 
Signal am Wasserkran. 
Das Signal zeigt die Querstellung der drehbaren Ausleger der Wasserkrane an. Es 
besteht aus einer über dem Ausgusse sitzenden Laterne. 
Signal 11. 
Die Durchfahrt ist gesperrt: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Kein besonderes Signal. Rotes Licht der Laterne. 
VI. 
Weichen= und Gleissperrsignale. 
Die Weichensignale zeigen die Stellung der Weiche, die Gleissperrsignale die Sperrung 
des Gleises bei Tage wie bei Dunkelheit durch dasselbe Bild an. 
Signal 12. 
Die Weiche steht auf den geraden Strang (bei Bogenweichen auf den weniger 
gekrümmten): 
Nach beiden Richtungen eine rechteckige weiße Scheibe. 
Signal 12 a. 
Eine doppelte Kreuzungsweiche ist auf das die Hauptrichtung durch- 
kreuzende gerade Gleis gestellt: 
Nach beiden Richtungen schwarzes Kreuz auf weißem Grunde. 
Signal 13. 
Die Weiche steht auf den krummen Strang (bei Bogenweichen auf den stärker 
gekrümmten): 
a) gegen die Weichenspitze gesehen: 
Ein die Richtung der Ablenkung anzeigender Pfeil; 
b) vom Herzstück aus gesehen: 
Eine kreisrunde weiße Scheibe oder dasselbe Bild wie bei a). 
Signal 14 (Gleissperrsignal). 
Das Gleis ist gesperrt: 
Ein wagerechter schwarzer Strich auf weißem Grunde.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.