Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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IX. 
Signale des Zugpersonals. 
Diese Signale werden vom Lokomotivführer mit der Dampfpfeife oder der sie ersetzenden 
Einrichtung (BO. 8 36 (8), vom Zugführer mit dem Horne oder der Mundpfeife gegeben. 
A. Kignale des Lokomotivführers. 
Signal 25. 
Achtung: 
Ein mäßig langer Ton. 
  
Signal 26. 
Bremsen anziehen: 
a) mäßig: 
Ein kurzer Ton. 
- 
b) stark: 
Drei kurze Töne schnell hintereinander. 
— — 
Signal 27. 
Bremsen lösen: 
Zwei mäßig lange Töne hintereinander. 
  
B. Signale det Zugführers. 
Sigual 28. 
Das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen: 
Ein mäßig langer Ton. 
  
Signal 29. 
Abfahren: 
Zwei mäßig lange Töne. 
  
Mit Genehmigung der Landesaufsichtsbehörde kann von der Anwendung der Signale 28 
und 29 abgesehen werden.
	        
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