Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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II. 
III. 
gabe um 
sodann ist das Witwengeld nach 8§ 6, 14 um %0 zu kürzen, so daß ver- 
bleiben 346,156 + — 86,,, + 259,61 Æ. 
Der gekürzte Betrag von 866% A tritt nach dem Verhältnisse 
von 9: 15 den gekürzten Waisengeldern hinzu, so daß an Waisengeldern 
  
207, v% + 32,/5 4% = 240,18 
und 346,15 „ L 54% „= 400,% „ 640% „ 
also überhaupt zu zahlen sind 90000,00-. 
Eine Abrundung der Einzelbeträge auf volle, durch drei teilbare Morkbeträge 
tritt nicht ein, da sonst der Rentenbetrag überschritten würde. 
Nach dem Ausscheiden eines elternlosen Kindes vermindert sich die Ausgabe um 
*0 133,1 &. Diese Ersparnis reicht zur Befriedigung des vollen 
Anspruchs der Berechtigten, der die Summe von 900 # um 264 K übersteigt, 
nicht aus. Es muß deshalb eine nochmalige verhältnismäßige Kürzung stattfinden. 
An der Summe von 900 —¾ nehmen nach dem Verhältnisse von 15:92: 10 teil: 
  
  
P 9 
die Witwe mit % 4 00. — 397,05 ZK. 
* 900 . 
3 vaterlose Kinder mit 3 5à1 -— 23809 „ 
10 7900 ,. 
2 elternlose „ 30 — (# 2 Pf. Abrundung) 264,72 „ 
zusammen 900000 Æ. 
Die Witwe verliert für den Altereunterichies 5½%% hres Bezuges, erhat 
also 397,05 J — 99% 4 = 297.79 
Gegen Berechnung 1 sind die 3 veteriosen Kinder um 
270 4— 238,23 M — . . 31,77« 
die beiden elternlosen Kinder um 300 – 264 35,8 „ 
670105 77 
gekürzt. Diese Kürzung wird durch Hinzurechnung eines entsprechenden 
Teiles des gekürzten Witwengeldes ausgeglichen, so daß erhalten die 
  
  
3 vaterlosen Kinder 238,)3 + 31„% = 270,00 „ 
2 elternlosen „ 264, „ + 35%8 „ = 300„ 
zusammen 867,790 —. 
Nach dem Ausscheiden eines weiteren elternlosen Kindes vermindert sich die Aus- 
300 
. 150,00 . 
Diese Ersparnis reicht zur Befriedigung des Anspruchs aller Berechtigten aus. Es 
erhalten daher die Witwe 444 X gekürzt um 5/0, das sind 111. 333%,00 J, 
3 vaterlose Kinder je 90 A — 270,00 „ 
1 elternloses Kind . ...150,00» 
zusammen (6(606030.00 —.
	        
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