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II.
III.
gabe um
sodann ist das Witwengeld nach 8§ 6, 14 um %0 zu kürzen, so daß ver-
bleiben 346,156 + — 86,,, + 259,61 Æ.
Der gekürzte Betrag von 866% A tritt nach dem Verhältnisse
von 9: 15 den gekürzten Waisengeldern hinzu, so daß an Waisengeldern
207, v% + 32,/5 4% = 240,18
und 346,15 „ L 54% „= 400,% „ 640% „
also überhaupt zu zahlen sind 90000,00-.
Eine Abrundung der Einzelbeträge auf volle, durch drei teilbare Morkbeträge
tritt nicht ein, da sonst der Rentenbetrag überschritten würde.
Nach dem Ausscheiden eines elternlosen Kindes vermindert sich die Ausgabe um
*0 133,1 &. Diese Ersparnis reicht zur Befriedigung des vollen
Anspruchs der Berechtigten, der die Summe von 900 # um 264 K übersteigt,
nicht aus. Es muß deshalb eine nochmalige verhältnismäßige Kürzung stattfinden.
An der Summe von 900 —¾ nehmen nach dem Verhältnisse von 15:92: 10 teil:
P 9
die Witwe mit % 4 00. — 397,05 ZK.
* 900 .
3 vaterlose Kinder mit 3 5à1 -— 23809 „
10 7900 ,.
2 elternlose „ 30 — (# 2 Pf. Abrundung) 264,72 „
zusammen 900000 Æ.
Die Witwe verliert für den Altereunterichies 5½%% hres Bezuges, erhat
also 397,05 J — 99% 4 = 297.79
Gegen Berechnung 1 sind die 3 veteriosen Kinder um
270 4— 238,23 M — . . 31,77«
die beiden elternlosen Kinder um 300 – 264 35,8 „
670105 77
gekürzt. Diese Kürzung wird durch Hinzurechnung eines entsprechenden
Teiles des gekürzten Witwengeldes ausgeglichen, so daß erhalten die
3 vaterlosen Kinder 238,)3 + 31„% = 270,00 „
2 elternlosen „ 264, „ + 35%8 „ = 300„
zusammen 867,790 —.
Nach dem Ausscheiden eines weiteren elternlosen Kindes vermindert sich die Aus-
300
. 150,00 .
Diese Ersparnis reicht zur Befriedigung des Anspruchs aller Berechtigten aus. Es
erhalten daher die Witwe 444 X gekürzt um 5/0, das sind 111. 333%,00 J,
3 vaterlose Kinder je 90 A — 270,00 „
1 elternloses Kind . ...150,00»
zusammen (6(606030.00 —.