Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

632 
Wir befehlen den Kreisregierungen, Kammern des Innern, alle aus ihrem Kreise 
berufenen Abgeordneten für die zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mitteilung dieser 
öffentlichen Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in der Haupt= und Residenzstadt 
einzufinden. 
Ort und Stunde der Eröffnung sowie die Formen, unter welchen dieselbe stattfindet, 
werden bei der Anmeldung bekanntgegeben werden. 
Vorderriß, den 1. September 1907. 
Luitpold, 
Prinz von SHayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils.v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. v. Pfaff. 
Krhr. v. gorn. v. PFrettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Zeulmann. 
  
  
Bekanntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräte betreffend. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich unterm 1. September 1907 allergnädigst bewogen gefunden, 
in Rücksicht auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1852, die Ernennung des ersten 
Präsidenten der Kammer der Reichsräte betreffend, den Standesherrn und erblichen Reichsrat 
Ernst Fürsten von Löwenstein -Wertheim für die Dauer des auf den 27. September 1907 
einberufenen Landtages als ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräte zu ernennen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.