Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 58. 701 
Aulage B.7) 
Anstellungsschein für den Anterbeamtendienst. 
Dem (Vor- und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger 
Anstellungsschein nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten 
und die Kommunalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen 
Staatsangehörigkeit er seit 2 Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militäran- 
wärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unterbeamten- 
stellen nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen zu berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von A Pf. monatlich. 
N. N., den ten 19 
......... 
(Behörde, die über die Gewährung des 
(Stempel.) Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Altre: Jahre. 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A. 
  
129
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.