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Abdruck.
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen
über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
WVemerhungen.
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) sind befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus-
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig
teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Abersicht.
Seite
Offentliche Tehranstalten.
Gymnasien (A. a) ... 740
Realgymnasien (A. o. . 747
Oberrealschulen (A. c) 749
Progymnasien (6. a) 751
Realprogymnasien (B. h). 751
Realschulen (B. c) 752
Progymnasien (C. a) 752
Seite
Realprogymnasien (C. b) . 754
Realschulen (C. c)ß.. . . . .. .T755
Offentliche Schullehrerseminare (C. c) . 760
Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 763
Privat-Lehranstalten:
a) Schullehrerseminarte 763
b) Andere Privat-Lehranstalten 763
Lehranstalten im Auslande . 766
Offentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Lesuch der zweiten Klasse,
d. h. der einjährige erfolgreiche Hesuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter
SGezeichnung) bei Vollanstalten, zur Darlegung der Lefähigung genügt.
a. Gymnastien.
I. Königreich Preußen.
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Altona: Gymnasium (verbunden mit Realpro-
gymnasium),
Andernach,
Anklam,
Arnsberg,
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-
schule),
Attendorn,