Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

740 
Abdruck. 
Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
WVemerhungen. 
1. Die mit “ bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) sind befugt, 
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus- 
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig 
teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende 
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Abersicht. 
Seite 
Offentliche Tehranstalten. 
  
Gymnasien (A. a) ... 740 
Realgymnasien (A. o. . 747 
Oberrealschulen (A. c) 749 
Progymnasien (6. a) 751 
Realprogymnasien (B. h). 751 
Realschulen (B. c) 752 
Progymnasien (C. a) 752 
Seite 
Realprogymnasien (C. b) . 754 
Realschulen (C. c)ß.. . . . .. .T755 
Offentliche Schullehrerseminare (C. c) . 760 
Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 763 
Privat-Lehranstalten: 
a) Schullehrerseminarte 763 
b) Andere Privat-Lehranstalten 763 
Lehranstalten im Auslande . 766 
Offentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Lesuch der zweiten Klasse, 
d. h. der einjährige erfolgreiche Hesuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter 
SGezeichnung) bei Vollanstalten, zur Darlegung der Lefähigung genügt. 
a. Gymnastien. 
I. Königreich Preußen. 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, 
Allenstein, 
Altona: Gymnasium (verbunden mit Realpro- 
gymnasium), 
Andernach, 
Anklam, 
Arnsberg, 
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real- 
schule), 
Attendorn,
	        
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