Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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XIV. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. Hamburg: i astungsschule von 818 unter 
Gera: Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule „Leitung des Dr. Oskar Dränert, 
unter der bisherigen Leitung des 1 Privatrealschule des Dr. A. 
Wichard Lange, 
Privatrealschule des Dr. Th. 
Hermann Büchel. l 
l Wahnschaff, 
XV. Freie und Hausestadt Lübeck. - fRealschuleoderNaturw-Tom- 
Liibeck:kaivatkeqtschuIedesDk.G.A. unter Leitung des Dr. Joseph 
Reimann. Goldschmidt, 
« fRealfchuledesunterLeitungdes 
Dr. G. Tiede stehenden Pauli- 
Hamburg: isrivatrealschule des Dr. T. A. nums, Pensionat des Rauhen 
ieber, 
. . 
XVI. Freie und Hansestadt Hamburg. Direktors M. Hennig und des 
Z Hauses. 
  
Lehranstalten im Auslande 
Antwerpen: Mealschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster, 
Belgrano bei Buenos Aires: Deutsche höhere Knabenschule unter Leitung des Karl Frowin Mayer,1) 
Brüssel: Realprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich 
Wilhelm Lohmeyer,) 
Buenos Aires: Germaniaschule unter Leitung des Dr.= Willy Ruge,l) 
Bukarest: Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Ludwig Lenz,) 
Constantinopel: Spralsche der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Otto 
Söhring, 
Genna: Deutsche Schule unter Leitung des Georg von Hassel,“) 
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Wilhelm Brann. 
Berlin, den 20. September 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
  
Die Anstalten dürfen Befähigungszengnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eincs 
Regierungskommissars abqgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung 
von Ausfsichts wegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen 
derselben sind unstatthaft. 
1 Mit rückwirkender Gellung für die im November — Dezember 1906 abgehaltene Schlußprüfung. 
2 Diec bis zum Prufungstermin 1005 einschließlich gewährte Berechtigung ist bis zum Prüfungstermin 1008 
einschließlich verlängert worden 
3. Die Berechltigung hbat vorläufig bis zum Prüfungstermin 1908 einschließlich Geltung. 
4) Die Berechtigung ist bis zum Jahre 1910 einschließlich verlängert worden.
	        
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