Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
esetz und Verudungshut 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 62. 
München, den 16. Oktober 1907. 
Inhaltt: 
Bekanntmachung vom 12. Oktober 1907, die den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins 
im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen betreffend. 
  
  
2n—e-t 
  
  
  
  
St. M. d. I. Nr 28047. 
Kr. Min. Nr. 7480 Jl. 
Bekanntmachung, die den Militäranwärtern und den Inhabern des Anstellungsscheins im Reichs- 
dienst vorbehaltenen Stellen betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 30. September 1907 (Gesetz- 
und Verordnungsblatt S. 685) folgt nachstehend Abdruck der im Zentralblatt für das 
Deutsche Reich Nr. 43 S. 442 veröffentlichten Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 
20. September 1907. 
Durch das neue Verzeichnis der Anstellungsbehörden für die Stellen im Reichsdienst 
wird das mit Bekanntmachung vom 24. Juli 1901 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 514) 
veröffentlichte bisherige Verzeichnis samt Nachträgen ersetzt. 
München, den 12. Oktober 1907. 
frhr. v. Horn. u. Brettreich. 
Abdruck. —— 
Unter Bezugnahme auf Anlage F zu § 8 der Anstellungsgrundsätze für Militär- 
anwärter usw. bei den Reichs= und Staatsbehörden vom 20. Juni 1907 (Bekanntmachung 
vom 8. Juli 1907 — Zentralblatt S. 309 —) wird hierunter ein neues Verzeichnis 
der Behörden usw. zur öffentlichen Kenntuis gebracht, die hinsichtlich der den Militär- 
anwärtern usw. im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen als Anstellungsbehörden anzusehen sind. 
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