Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 65. 
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Mit dem Schloßgute Hs.-Nr. 1 und 57 in Haimhausen sind verbunden: 
à) ein Gemeinderecht zu zwei ganzen Nutzanteilen an den noch unverteilten bei 
Hs.-Nr. 60 in Haimhausen vorgetragenen Gemeindebesitzungen, 
b) ein Gemeinderecht zu einem ganzen Nutzanteile an den noch unverteilten bei 
Hs.-Nr. 30 in Ottershausen vorgetragenen Gemeindebesitzungen. 
Je ein Gemeinderecht zu einem ganzen Nutzanteile an den noch unverteilten bei 
Hs.-Nr. 60 in Haimhausen vorgetragenen Gemeindebesitzungen ist verbunden mit 
folgenden Anwesen: 
a) mit Hs.-Nr. 2 in Haimhausen, 
b) „ „ 3 „ „ 
W— „ 10 „ „ 
d) „ „ 23 „ „ 
c) „ „ 48 „ „ 
1l) „ „ 50 „ „ 
80 „ „ 52 „ „ 
h) „ „ 53 „ „ 
Mit dem Anwesen Hs.-Nr. 25 in Haimhausen ist verbunden ein Gemeinderecht 
zu zwei ganzen Nutzanteilen an den noch unverteilten bei Hs.-Nr. 60 in Haim- 
hausen vorgetragenen Gemeindebesitzungen. 
.Mit dem Anwesen Hs.-Nr. 1 in Ottershausen ist verbunden ein Gemeinderecht 
zu einem ganzen Nutzanteile an den noch unverteilten bei Hs.-Nr. 30 in Otters- 
hausen vorgetragenen Gemeindebesitzungen. 
. Mit dem Anwesen Hs.-Nr. 6 in Jarzt ist verbunden ein Gemeinderecht zu einem 
ganzen Nutzanteile an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen. 
B. Gewerberechte. 
Eine radizierte Brau= und Mühlgerechtsame beim Schloßgute Hs.-Nr. 1 und 57 
in Haimhausen. 
Eine reale Wirtschaftsgerechtsame beim Anwesen Hs.-Nr. 25 in Haimhausen. 
Eine radizierte Tafernwirtschaftsgerechtsame beim Anwesen Hs.-Nr. 8 in Amper- 
pettenbach. 
C. Fischrechte. 
In der Amper und deren Altwässern Pl.-Nr. 528 in der Steuergemeinde Haim- 
hausen, beginnt am Haimhauser Mühlbach-Ablaß oder am Ottershauserwöhr
	        
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