Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

812 
a) Zur Ortsgemeinde Ottershausen Bodenzins von einem Gemeindeteil im Betrage 
von 30 Kr. 
b) Nachstehend bezeichnete Holzbezugsrechte: 
Ziffer Berechtigtes Anwesen und Hausname Betrag in Klafter 
1. Haimhausen Hs.-Nr. 26, Bäcker 1½ 
2. „ „ 32), Kurz 5 
3. „ „ 34, Wagner 1½⅛ 
4. „ „ 40, Hechenberger 5 
5. Ottershausen Hs.-Nr. 6, Egermeier 5 
6. „ „ 9, Bauernpallauf 3 
7. „ „ 13, Kethhans 5 
8. „ „ 20, Kollerer 3½ 
9. „ „ 22), Schneider 5 
10. Oberndorf „ 1, Schrank 5 
11. Doernbach „ 3, Mundus 5 
12. „ 5, Modler 5 
Die unter Ziffer 10 11 und 12 bezeichneten Berechtigten beziehen ihr Holz unent- 
geltlich nur gegen Entrichtung der treffenden Forststeuern, Kreisumlagen und Hauerlöhne, 
während die unter Ziffer 1—9 bezeichneten Berechtigten außer den eben genannten Abgaben 
noch Scharwerke zu leisten haben und zwar haben sie jeder jährlich so viel Klafter Holz 
zum Bräuhause in Haimhausen herbeizuführen, als sie Klafter Rechtholz zu beanspruchen haben. 
2. Auf dem Fideikommißbesitze ruhen nachstehende jährliche Leistungen und zwar: 
a) zur Pfarrpfründe Haimhausen: 
1. Kirchtracht vom Herrschaftsgute . 53Æ57J 
2. „ für den Kooperator 6„ 59 „ 
b) zur Filialkirche Hörenzhausen 
Bodenzins . —,,95,, 
c) zur Kirche Amperpettenbach vom Wirtsanwesen dortselbst 
Stift . . . . . . 1,,40,, 
d) für den Kooperator von demselben Wirtsanwesen 
Reichnis . — „ 40 „ 
3. Auf dem Fideikommißbesitze rahen nochstchende jahrliche beisungen zum Schul= und 
Kirchendienste Haimhausen: 
a) Reichnisse vom Schloßgute und Besoldung als Mesner in 
der Schloßkapelle 48 &Ff 83 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.