Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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aber innerhalb 60 Jahren vom Tag der Ausgabe an im Wege der Verlosung erfolgt, in 
den Verkehr zu bringen. 
München, den 23. Oktober 1907. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
Nr. 23072. 
  
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs an Stelle nicht in Verkehr 
gebrachter älterer 3½ % und 4% iger Pfandbriefe eine weitere Serie (Nr. 52) 4 % iger 
bis zum 1. Januar 1917 nicht rückzahlbarer Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im 
Gesamtbetrage von 10 Millionen Mark, eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 
200 und 100 AM, in den Verkehr zu bringen. 
München, den 23. Oktober 1907. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
  
— — — — — 
Nr. 22991. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
#. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Landwirtschaftsbank (E. G. m. b. H.) in München wurde die Geneh- 
migung erteilt, gemäß § 20 des Statuts eine weitere (XI.) Serie auf den Inhaber 
lautender, verlosbarer und zu 3½ % verzinslicher Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage 
von 10 Millionen Mark in den Verkehr zu bringen. 
Die Hypothekenpfandbriefe werden in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 
und 100 KX eingeteilt. 
München, den 24. Oktober 1907. 
J. A. 
Staatsrat v. Kroazeisen.
	        
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