Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

guat. 
  
Geseh-und Verordunngs- 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 68. 
München, den 22. November 1907. 
— 
  
  
  
  
  
IJnhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 20. November 1907, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
— Verleihung der Würde eines lebenslänglichen Reichsrates der Krone Bayern. — Ordens-Verleihungen. 
  
  
  
Nr. 26016. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Luttpold, 
unn Gottes Gnaden Königlicher Prim von ayern, 
Reneut. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die nach Vorschrift des Titel VII § 22 Abs. 3 der 
Verfassungs-Urkunde zu Ende gehende Dauer der Sitzungen des gegenwärtig versammelten 
Landtags bis zum 11. April des nächsten Jahres zu verlängern. 
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