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a) die nöthigen Bücher und Listen über die vorkommenden Einnahmen und
sgaben zu führen und halbjährlich dem Vereine eine kurze Uebersicht
über den Stand der Kasse zu geben;
b) am Schlusse des Jahres vollstöndige Rechnung über Einnahme und Ausgabe
unter Beisügung der Beläge und eines Vermögensnachweises anzufertigen
und dem Vorstande zur Prüfung vorzulegen.
Der Vorsitzende und Kassirer vertreten den Verein nach Außen und sind sowohl
sammt als sonders ermächtigt, Namens desselben
a) Verträge abzuschließen und Verbindlichkeiten einzugehen, namentlich Darlehne
zu kontrahiren;
b) Klagen anzunen und Prozesse aller Art zu führen, Vergleiche abzuschließen,
Eide zu de= und referiren, die ergehenden Desinitiventschei.
dungen anzunehmen und alle zuständige Rechtsmittel dagegen einzulegen,
auch sich zu allen diesen Handlungen einen anderweiten Bewollmächtiglen
zu substituiren.
Außerdem ist der Kassirer snobesond ermächtigt, Gelder Namens des Vereins
anzunehmen und darüber zu quittiren
F. 5.
Rechte und Pflichten der Mitglieder.
Die Mitglieder des Vereins sind berechuigt:
#a) bei allen Vereinsbeschlüssen und Wahlen du stimmen;
5b) baare Vorschüsse gegen Bürgschaft aus der Vereinskasse, soweit dieselbe
dazu ausreicht, sowie
) unter den unten (. 9) festgesegten Bedingungen eine Dividende vom
Gewinne zu beanspruchen.
Dagegen sind sie verpflichter,
4) einen Beitrag von mindestens 1 Silbergroschen wöchentlich zur Verstärkung
des Berriebsfonds in die Vereinskasse einzulegen;